Widerstandsfähigkeit von Fenster- und Türkonstruktionen

Unabhängig von Material, Abmessung und Gestalt müssen Fenster- und Türkonstruktionen folgende elementaren Anforderungen erfüllen:

  • Dauerhafte Funktionsfähigkeit
  • Widerstandsfähigkeit bei kurz- und langfristiger mechanischer Beanspruchung
  • Verformungsstabilität gemäß der klimatischen Bedingungen
  • Bauphysikalische Anforderungen wie Wärme-, Schall-, Feuchteschutz.


Die jeweilige Konstruktion muss einschließlich ihrer Verbindungselemente zum Baukörper sämtliche auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die tragenden Bauteile ableiten können. Unter der Lasteinwirkung dürfen keine Verformungen oder - allgemeiner ausgedrückt - Schwächungen der Widerstandsfähigkeit entstehen, die zu einer Beschädigung bis hin zum Verlust der Funktionsfähigkeit führen.



Die statische Bemessung von Fenster- und Türelementen erfolgt in Anhängigkeit vom gewählten Material gemäß der jeweils geltenden Normen und Richtlinien, es gelten u.a. die Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT) und des Instituts für Fenster Rosenheim (ift). Die Nachweise sind in prüfbarer Form zu erbringen.

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