Rauch- und Feuerschutztür-Drücker

Feuerschutztüren sind nicht automatisch auch als Rauchschutztüren geeignet, geprüfte Feuerschutz-Drückergarnituren und Feuerschutzbänder sind aber auch für Rauchschutztüren geeignet.

In DIN 18 273 sind die Anforderungen an Drückergarnituren für Rauch- und Feuerschutztüren festgelegt. Nach Abschluss der Eignungsprüfung

  • dürfen keine Risse und Brüche vorhanden sein
  • dürfen Schrauben nicht gelockert sein
  • darf das Drückerspiel in axialer Richtung max. 1 mm und in radialer Richtung um max. 0,3 mm gegenüber der Einbausituation verschlechtert sein
  • müssen polyamidüberzogene Beschläge nach dem Abschmelzen des Belags trotzdem ihre Funktion erfüllen.

Die wichtigsten Anforderungen an Feuerschutz-Drückergarnituren und Feuerschutzbänder lassen sich in 13 Basisanforderungen zusammenfassen.
Entsprechend klassifiziert Erzeugnisse erfüllen diese Forderungen.

  • Alle Drücker, die mit schmelzbarem Material überzogen sind, müssen einen Stahlkern besitzen, der min. 80 mm in den Drücker hineinragt. Das gilt für Feuerschutztüren bis 1000 °C und für Rauchschutztüren bis 300 °C.


  • Türdrücker, die mit brennbarem Werkstoff, z.B. Polyamid, überzogen sind, müssen der Baustoffklasse B2 entsprechen, d.h. höchstens normalentflammbar und nicht leichtentflammbar.


  • Drückerstifte müssen aus 9 mm und Qualitätsstahl bestehen, in Längsrichtung ungeteilt und ohne Querschnittsverringerung.


  • Türdrückerlager müssen min. 5 mm breit und mit Werkstoff abgedeckt sein, der bis 1000 °C gegen abschmelzen beständig ist.


  • Drückerstifte dürfen Kräfte, die beim Öffnen und Schließen entstehen, nicht auf die Schlossnuss übertragen.


  • Drücker müssen zur Tür hin gebogen sein, das beugt Unfällen auf Rettungswegen vor


  • Türdrücker in Anti-Panikschlössern müssen zugfest und drehbar gelagert sein, die Schlösser können in Fluchtrichtung bei verriegelten Türen über Drücker entriegelt werden. Bei Konstruktionen mit geteilter Schlossnuss sind miteinander verbundene Antipanikstifte zu verwenden.


  • Feste oder drehbare Türknöpfe in Kombination mit Türdrückern dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Türdrücker auf der Fluchtseite in Fluchtrichtung montiert ist.


  • Alle Öffnungen, die durch Schlüssellöcher entstehen, müssen mit selbstschließenden Klappen versehen sein, deren Werkstoff bis 1000 °C beständig ist. Bei Zylinderschlössern ersetzt der Schließzylinder die Klappe.


  • Unterkonstruktionen von Schildern und Rosetten müssen min. aus 1 mm dicken Werkstoff bestehen, der bis zu einer Temperatur von 1000 °C beständig ist.


  • Schilde und Rosetten müssen mit min. zwei lockerungsgesicherten Schrauben befestigt sein, wenn Nocken oder Fixierstifte in das Türblatt eingreifen, weitere Verschraubungen dürfen das Türblatt nicht durchdringen.


  • Beschläge dürfen nur mit Anschlag- und Bohrlehren sowie Montagehilfen befestigt werden.


  • Der Korrosionsschutz muss für die Lebensdauer ausreichend sein.


Für Rauch- und Feuerschutztüren dürfen nur vom Materialprüfamt (MPA) Dortmund geprüfte Garnituren verwendet werden, man erkennt sie an einem dauerhaft angebrachten Prüfzeichen.


Feuer-/Rauchschutztüre, Beschlag und Zarge bilden eine Einheit. Sie sollten als geprüfte Einheit von einem Hersteller komplett bezogen werden.

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