Raumabschließende Bauteile

Arten und Ausführungshinweise

In brandschutztechnischer Hinsicht haben raumabschließende Bauteile die Aufgabe, einen Brand für eine bestimmte Zeit auf ein Gebäude oder einen bestimmten Bereich eines Gebäudes (Brandabschnitt) zu begrenzen. Sie müssen daher bei einer Brandbeanspruchung ausreichend lang widerstandsfähig gegen strahlende Wärme und die Ausbreitung von Feuer oder Rauch sein.

Gallerie

Raumabschließende Bauteile können tragend oder nichttragend ausgeführt werden. Zu ihnen gehören Wände, Decken, Dächer, Türen, Verglasungen, Abschottungen u.ä. In der Regel werden sie bei einem Brand nur einseitig beansprucht. Wie bei tragenden Bauteilen orientieren sich die Anforderungen an raumabschließende Bauteile an der Gebäudeklasse (GK), aber auch an der Bedeutung des Raumabschlusses für das Gebäude.

Brandwände

Brandwände und Komplextrennwände sind raumabschließende Bauteile, an die erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Standsicherheit bei herabstürzenden Bauteilen oder Verhinderung eines Brandüberschlages gestellt werden. Als Gebäudeabschlusswände schützen sie die Nachbargebäude; als innere Brandwände verhindern sie die unkontrollierte Brandausbreitung innerhalb eines ausgedehnten Gebäudes.

Außenwände

An nicht tragende Außenwände oder Außenwandteile wie Brüstungen oder Schürzen werden Brandschutzanforderungen gestellt, wenn sie aus brennbaren Baustoffen bestehen. In der Regel müssen sie dann feuerhemmend ausgebildet sein.

Trennwände

Zwischen Nutzungseinheiten oder Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen sind üblicherweise Trennwände als raumabschließende Bauteile erforderlich. Sie müssen innerhalb von Geschossen ausreichend lang widerstandsfähig gegen eine Brandausbreitung sein.

Decken

Als raumabschließende Bauteile müssen Decken eine Brandausbreitung zwischen den Geschossen verhindern. Öffnungen für Leitungen müssen nach der Installation durch geeignete Maßnahmen (z.B. Abschottungen) verschlossen werden.

Dächer

Bedachungen (obere Schicht des Daches) müssen als raumabschließende Bauteile gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein (harte Bedachung).

Fachwissen zum Thema

Brandschutztechnisch können Bauteile in tragende, aussteifende (nicht raumabschließende) und raumabschließende Bauteile unterschieden werden.

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Baustoffe/​Bauteile

Bauteile: Gliederung

Brandschutztechnisch können Bauteile in tragende, aussteifende (nicht raumabschließende) und raumabschließende Bauteile unterschieden werden.

Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

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Grundlagen

Gebäudeklassen

Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden werden in der Musterbauordnung und allen Landesbauordnungen nach den Gebäudeklassen bemessen.

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Brandverhalten: Baustoffe nach deutscher Klassifizierung

Kalksandsteine entsprechen der Baustoffklasse A1.

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Brandschutztechnisch können Bauteile in tragende, aussteifende (nicht raumabschließende) und raumabschließende Bauteile unterschieden werden.

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Anforderungen an Bauteile

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brands und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird.

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Die Bauordnungen unterscheiden zwischen feuerbeständigen (fb), hochfeuerhemmenden (hfh) und feuerhemmenden (fh) Bauteilen.

Raumabschließende Bauteile

Raumabschließende Bauteile sind Wände, Decken, Dächer, Türen, Verglasungen, Abschottungen u.ä., hier im Berliner Quartier „Mittenmang“, Architektur: Sauerbruch Hutton

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Balkone und Gebäudeabschlusswände

Baulückenschließung in Berlin-Kreuzberg: Die Balkone treten kaum vor die Außenwand vor

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Tragende und aussteifende Bauteile

Tragende und aussteifende Wände und Stützen müssen im Brandfall ausreichend lange standsicher sein (im Bild: U-Bhf in München).

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Wärmedämmverbundsysteme

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Brandwände I

Öffnungen in Dächern müssen so angeordnet sein, dass ein Brand nicht auf andere Gebäude oder Gebäudeteile übertragen werden kann

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Brandwände II

Siebengeschossiger Holzbau in Berlin Prenzlauer Berg

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Brandwände III

In verschiedenen Musterverordnungen werden beim Einbau von Löschanlagen größere Brandabschnitte ohne Brandwände gestattet (z.B. Flächen bis zu 10.000 m² in der Muster-Verkaufsstättenverordnung).

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Manchmal gibt es Alternativen zu Brandwänden. Einige Musterverordnungen erlauben beim Einbau von Löschanlagen größere Flächen ohne Brandwände - zum Beispiel Verkaufsstätten.

Außenwandbekleidungen im Bereich der Brandwand

Brandwand als Gebäudeabschlusswand in Verbindung mit der Brandwand zum Nachbarn

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Trennwände

Trennwände verhindern die Brandausbreitung zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten.

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Decken

Betondecken, wie z.B. in der Zollverein School of Management and Design in Essen, sind horizontale, raumabschließende Bauteile, die im Brandfall ausreichend lange standsicher sein müssen.

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Welche Anforderungen gelten für Decken in Bezug auf die Feuerwiderstandsfähigkeit und in welchen Fällen sind Öffnungen zulässig?

Durchführungen von Leitungen in bestehenden Holzbalkendecken

In Gebäuden, die bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts errichtet wurden, befinden sich überwiegend Holzbalkendecken.

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Dächer

Dachlandschaft Quedlinburg

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Aufstockung im Bestand

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