Unterscheidung Brandabschnitt und Rauchabschnitt

Rechtliche Vorgaben und Größenordnung

Was ist ein Brandabschnitt?
Das Baurecht verlangt die Unterteilung bestimmter Gebäude in Brandabschnitte, um den Übertritt von Feuer und Rauch auf benachbarte Gebäude oder Gebäudeteile wirksam zu verhindern. Brandabschnitte müssen durch Brandwände nach bauaufsichtlichem Regelwerk im Abstand von höchstens 40,00 m (Rheinland Pfalz 60,00 m) begrenzt sein. Ein Brandabschnitt ist der Bereich eines Gebäudes zwischen seinen Außenwänden und/oder den Wänden bzw. Decken, die als Brandwände über alle Geschosse ausgebildet sind.

Öffnungen in Dächern müssen so angeordnet sein, dass ein Brand nicht auf andere Gebäude oder Gebäudeteile übertragen werden kann.
Beim Industrie- und Gewerbebau verursacht der Rauch aufgrund der hohen Raumhöhe weniger Personen-, als vielmehr Sachschaden.
Automatische Rauchschürzen mit einem Behang aus nicht brennbarem Glasfilamentgewebe

Bei Grenzbebauungen wird der Brandabschnitt durch die Gebäudeabschlusswände gebildet. Ausgedehnte Gebäude werden zusätzlich durch innere Brandwände unterteilt. Bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) wie Industriebauten und Versammlungsstätten können entsprechend der jeweiligen Sonderbaurichtlinien größere Brandabschnitte zugelassen werden.

Gebäude können aus einem oder mehreren Brandabschnitten bestehen. Als kleinster Brandabschnitt kommt ggf. ein einzelner Raum in Betracht. Dies gilt insbesondere für ausgedehnte Räume mit bis zu 1.600 m² (Rheinland Pfalz bis zu 2.400 m²). Bei Sonderbauten wie Pflegeheimen und Krankenhäusern müssen die Brandabschnitte so bemessen sein, dass zusätzlich alle Personen aus dem größten benachbarten Brandabschnitt vorübergehend aufgenommen werden können (horizontale Evakuierung). Öffnungen in brandabschnittsbildenden Wänden bzw. Decken (innere Brandwände und -decken) sind in der gleichen Feuerwiderstandsklasse wie diese Wände bzw. Decke auszuführen. Türen und Tore sind zusätzlich dicht- und selbstschließend herzustellen. In Gebäudeabschlusswänden sind Öffnungen nicht zulässig.

Die Errichtung von Brandwänden und somit die Bildung von Brandabschnitten gehört zu den ältesten Anforderungen des Baurechts und hat sich als eine der wirksamsten Maßnahmen erwiesen, um das Übergreifen von Feuer und Rauch auf angrenzende Gebäudeteile sowie Nachbargebäude zu verhindern. Durch die Begrenzung von Feuer und Rauch sind wirksame Löscharbeiten möglich.

Was ist ein Rauchabschnitt?
Die Schadenserfahrungen bei Bränden zeigen, dass die größte Gefahr für den Menschen nicht von der Feuerentwicklung und -ausbreitung ausgeht, sondern von den sich sehr schnell ausbreitenden Rauchgasen. Die Bildung von Rauchabschnitten in Gebäuden ist erforderlich, um die Ausbreitung von Rauch im Gebäude zu verhindern und die Personenrettung ausreichend lange zu ermöglichen (Schutzziel). Dies gilt vor allem für Gebäude mit hohem Personenaufkommen (Hotels, Versammlungsstätten). Beim Industrie- und Gewerbebau verursacht der Rauch aufgrund der hohen Raumhöhe weniger Personen-, als vielmehr Sachschaden.

Während Brandabschnitte durch Brandwände unterteilt werden, werden Rauchabschnitte durch Rauchschutz-Abschlüsse (z.B. Türen gemäß DIN 18095: Türen; Rauchschutztüren) unterteilt, die den Rauchdurchtritt für eine bestimmte Zeit (ca. 10 min) verhindern sollen. Gemäß Bauordnungsrecht sind notwendige Flure durch nicht abschließbare, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse in Rauchabschnitte zu unterteilen. Die Rauchabschnitte sollen nicht länger als 30,00 m sein (Stichflure max. 15,00 m).

Weitere Anforderungen für Rauchabschnitte sind in den Landesbauverordnungen sowie den Sonderbauvorschriften geregelt. So schreibt z.B. die Garagenverordnung für geschlossene Großgaragen die Unterteilung in Rauchabschnitte durch feuerhemmende und aus nicht brennbaren Baustoffen bestehende Wände vor. Die Nutzfläche eines Rauchabschnittes darf in oberirdischen geschlossenen Garagen höchstens 5.000 m² und in sonstigen geschlossenen Garagen maximal 2.500 m² betragen, bei Vorhandensein von selbsttätigen Feuerlöschanlagen jedoch doppelt so groß sein.

Ein Brandabschnitt zieht sich im Normalfall über alle Geschosse des Gebäudes, während ein Rauchabschnitt sich über ein oder mehrere Geschosse erstreckt. Brandabschnitte dienen der Einschränkung der Brandausbreitung (Ausbreitung von Feuer und Rauch). Rauchabschnitte sind hauptsächlich für die Flucht- und Rettung von Menschen und Tieren erforderlich. Beide ermöglichen dem abwehrenden Brandschutz (Feuerwehr) wirksame Löscharbeiten durchzuführen.

Fachwissen zum Thema

Rechteckige Brandschutzklappe für eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten

Rechteckige Brandschutzklappe für eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten

Bauprodukte

Brand- und Rauchschutzklappen

Eine der ältesten und wirksamsten Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ist die Abgrenzung einzelner Brandabschnitte gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden. Es wird zwischen inneren und äußeren Brandwänden unterschieden.

Eine der ältesten und wirksamsten Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ist die Abgrenzung einzelner Brandabschnitte gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden. Es wird zwischen inneren und äußeren Brandwänden unterschieden.

Grundlagen

Brandabschnitt

Öffnungen in Dächern müssen so angeordnet sein, dass ein Brand nicht auf andere Gebäude oder Gebäudeteile übertragen werden kann

Öffnungen in Dächern müssen so angeordnet sein, dass ein Brand nicht auf andere Gebäude oder Gebäudeteile übertragen werden kann

Baustoffe/​Bauteile

Brandwände I

Offene Garagen haben direkt ins Freie führende unverschließbare Öffnungen, die mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Umfassungswände sind.

Offene Garagen haben direkt ins Freie führende unverschließbare Öffnungen, die mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Umfassungswände sind.

Sonderbauten

Garagen

Einflügelige Rauchschutztür (RS-1) aus Stahl

Einflügelige Rauchschutztür (RS-1) aus Stahl

Bauprodukte

Rauchschutzabschlüsse

Für die Rettung von Menschen im Gefahrenfall ist es unverzichtbar, dass sich Türen von Notausgängen leicht öffnen lassen.

Für die Rettung von Menschen im Gefahrenfall ist es unverzichtbar, dass sich Türen von Notausgängen leicht öffnen lassen.

Bauprodukte

Rauchschutzabschlüsse: Türen in Rettungswegen

Raumabschließende Bauteile sind Wände, Decken, Dächer, Türen, Verglasungen, Abschottungen u.ä., hier im Berliner Quartier „Mittenmang“, Architektur: Sauerbruch Hutton

Raumabschließende Bauteile sind Wände, Decken, Dächer, Türen, Verglasungen, Abschottungen u.ä., hier im Berliner Quartier „Mittenmang“, Architektur: Sauerbruch Hutton

Baustoffe/​Bauteile

Raumabschließende Bauteile

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com