Positionspapier zur EU-Renovierungs-Richtlinie
Forderung nach mehr Sonnenschutz
Etwa 36 Prozent der Treibhausgasemissionen in Europa werden durch den Gebäudebestand verursacht. Das ist zu viel, sagt die Europäische Union, und hat sich darum mit dem Vorhaben der sogenannten Renovierungswelle (Renovation Wave) zum Ziel gesetzt, die Sanierungsraten in den nächsten zehn Jahren mindestens zu verdoppeln und den Energieverbrauch beim Heizen und Kühlen um mindestens 18 Prozent zu senken. Viel kann bei diesem Plan durch die konsequente Umsetzung passiver Wärmeschutzmaßnahmen erreicht werden. Auf die dabei zentrale Rolle des Sonnenschutzes geht der österreichische Bundesverband Sonnenschutztechnik (BVST) in einem Positionspapier ein, das die wichtigsten Maßnahmen und Erwartungen bündelt.
Gallerie
Inhaltlich basiert das vierseitige Dokument auf den Positionen der Dachorganisation der europäischen Sonnenschutz-Verbände, der European Solar Shading Organization (ES-SO). Gemeinsam weisen die beiden Verbände auf den wichtigen Beitrag der Sonnenschutzindustrie zur Verwirklichung der EU-Ziele einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 hin. Darüber hinaus will die EU bis 2050 klimaneutral werden.
Ein Großteil des Gebäudebestands ist unsaniert und in einer Zeit geplant und gebaut, in der das Klima noch kühler war. Auch im Jahr 2050 wird dieser Gebäudebestand voraussichtlich noch genutzt werden. Um einer massenweisen aktiven Kühlung dieses Bestands, etwa durch Klimaanlagen, vorzubeugen und so eine noch schnellere Erhöhung der Umgebungstemperatur zu vermeiden, ist es dringend notwendig, Gebäude an die globale Klimaerwärmung und an Hitzewellen anzupassen.
So sind dem Papier vier zentrale Handlungsaufforderungen an den Gesetzgeber zu entnehmen:
- Der Schutz vor Überwärmung muss Teil der Anforderungen bei der Gebäudesanierung werden.
- Die Energieeffizienz-Anforderungen für Bestandsgebäude müssen auch den Schutz vor Überwärmung beinhalten.
- Sanierungsmaßnahmen müssen gezielt Förderungen für den Sonnenschutz beinhalten.
- Der Geltungsbereich der RES-Richtlinie (Renewable Energy Sources) muss erweitert bzw. solare Gewinne über transparente Bauteile als natürliche Ressource eingestuft werden.
Das Positionspapier mit ausführlichen Erläuterungen der vier Handlungsempfehlungen kann über die Webseite des BVST heruntergeladen werden (siehe Surftipps).
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