Sanierung von Steildächern

Wärmeschutz bei der Sanierung von Dächern

Die Sanierung von Steildächern wird vor allem bei schadhaften Dachdeckungen und Dachkonstruktionen notwendig. Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden ist oftmals bei nicht oder nur mäßig gedämmten Dächern ratsam. Je nach Anteil an der Gebäudehülle entstehen im Dachbereich zwischen 10 – 25% der Wärmeverluste über die Gebäudehülle. Die Sanierungsmaßnahmen müssen nach den gültigen technischen Regeln geplant und ausgeführt werden, die Statik des Dachstuhls berücksichtigen und den geforderten Werten der aktuellen EnEV entsprechen.

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Alte Steildachkonstruktionen haben einen U-Wert von 3,00 bis 2,00 W/m²K (Baualtersklasse 1957 und älter). Konstruktionen mit Holzwolle-Leichtbauplatten wiesen bis in die 1970er Jahre bereits einen U-Wert von ca. 0,8 W/m²K auf. Die Anforderung der EnEV 2014 liegen bei 0,20 W/m²K. Kommt bei einem Sparrenanteil von 10%, ein Dämmstoff mit Wärmeleitgruppe (WLG) 040 zur Ausführung, ist eine 20 cm dicke Dämmschicht zur Einhaltung der EnEV notwendig.

Als Sanierungssysteme kommen in Betracht:

  • Aufdachdämmung
  • Zwischensparrendämmung
  • Innendämmung
  • Kombinationen aus diesen Systemen
Bei der Ausführung von Aufdachdämmungen ist darauf zu achten, dass sich zwischen Dämmebene und Innenraum keine durchströmte Luftschicht befindet. Für eine Zwischensparrendämmung muss in der Regel eine Verstärkung der Sparren durch Aufdopplung erfolgen, da die vorhandene Sparrenstärke nicht ausreicht. Für das jeweilige System sollte unbedingt ein Nachweis zum Tauwasserausfall nach DIN 4108 Teil 3 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz; Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung erstellt werden. Gegebenenfalls muss auch die Statik überprüft und angepasst werden.

Aufdachdämmungen und Innendämmungen haben den zusätzlichen Vorteil, die Wärmebrücken der Sparren zu minimieren. Bei Aufdachdämmungen ist die systemkonforme Befestigung zu beachten. Bei einer Innendämmung kann ein Teil der Dämmung innenseitig vor der Dampfbremsbahn liegen, wenn die sogenannte 20-%-Regel aus der DIN 4108 Teil 3 eingehalten wird. Danach gilt die Einhaltung des Tauwasserausfalls auch ohne rechnerischen Nachweis als gegeben, wenn nicht mehr als ein Fünftel des Wärmedurchlasswiderstandes der Gesamtkonstruktion vor der Bahn liegt. Bleibt die ursprüngliche Konstruktion bestehen, ist zu prüfen, ob eine entsprechende wasserführende Ebene und Hinterlüftung gemäß den technischen Regeln vorhanden ist oder diese noch hergestellt werden muss.

Bei allen dampfdiffusionsoffenen Konstruktionen ist auf eine ausreichende Belüftung unter den Dachziegeln zu achten. Die Trauf- und Ortganganschlüsse sowie die Anschlüsse an Durchdringungen sind sorgfältig zu planen und auszuführen. Dies gilt sowohl für die Unterdeckungen, Unterdachbahnen und Unterspannungen wie für die luftdichte Ebene. Nach DIN 4108 Teil 7 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 7: Luftdichtheit von Gebäuden - Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele ist die Luftdichtigkeit auch durch Plattenwerkstoffe (Gipsfaser-, Gipskarton-, Faserzement-, Holzwerkstoffplatten) zu erreichen. Die Luftdichtigkeit an Giebel- und Traufanschluss sowie bei Durchdringungen und Plattenstößen muss gewährleistet sein und es dürfen sich keine Risse oder Fugen in der Fläche bilden.

Bei Sanierungen von außen in Kombination mit Zwischensparrendämmung kommen sogenannte „feuchteadaptiven“ Dampfbremsen zum Einsatz. Diese Folien sollen ein Austrocknen der Dämmung nach innen in der Sommerzeit ermöglichen und passen sich im sd-Wert dem Umgebungsklima an. Da hierbei die Folie über die Sparren geschleift wird, ist besonders auf eine fachlich korrekte Ausführung Wert zu legen. Es darf durchaus bezweifelt werden, ob die erforderliche Ausführung in allen Details inkl. notwendiger Leisten und Abklebungen stets handwerklich richtig durchgeführt wird, bzw. immer durchgeführt werden kann. Nach erfolgter Sanierung muss jedoch immer die Einhaltung der EnEV vom Handwerker durch eine Fachunternehmererklärung dokumentiert werden.

Eine spätere Nachrüstung der Dämmung im bewohnten Dach kommt in der Regel nicht mehr in Betracht, da die Dämmebene beim Steildach immer von Dachhaut und Innenbekleidung umgeben ist und so nicht ohne größere Rückbauarbeiten ertüchtigt werden kann. Daher sollte, wenn möglich, ein hoher Wärmeschutz zur Ausführung kommen, der auch die Ansprüche kommender EnEV-Anforderungen erfüllt. So schreibt die EnEV 2014 in der Anlage 1, Tabelle 1 in der ersten Zeile bereits fest, dass ab dem 1. Januar 2016 die Werte des Jahres-Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren sind.

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