Energetisch planen bei einer Neueindeckung
Bemessung der Dämmstoffdicke
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass bei Arbeiten, die größere Flächen als 10% einer Gesamtfläche eines Bauteils ausmachen, energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind. Werden zum Beispiel die Dachflächen eines Gebäudes modernisiert bzw. die Deckung erneuert, so muss nach der Verordnung eine neue oder zusätzliche Wärmedämmung eingebaut werden. Bei geneigten Dächern sind dabei U-Werte von ≤ 0,24 W/m²K einzuhalten. Die EnEV bezieht sich nur auf die von der Sanierungsmaßnahme betroffenen Bereiche und muss nicht auf andere (von der Maßnahme nicht betroffenen Bereiche) ausgedehnt werden. Bei einer Wärmedämmung mit einer Wärmeleitgruppe (WLG) von 035 (λ = 0,035 W/mK) und bei einem Sparrenanteil von ca. 10% müsste eine Dämmung mit einer Dicke von 180 mm verwendet werden.
Gallerie
Viele ältere Gebäude verfügen jedoch nicht über Sparren in diesen Dimensionen. Hier kommt die EnEV den Planern und Bauherren entgegen. Sie legt fest, dass auch eine nachträgliche Vollsparrendämmung bei einer Sparrenhöhe von 120 cm eine ausreicht. Unberücksichtigt bleiben bei dieser Art der nachträglichen Dämmung oftmals die Trennwände oder Giebelwände, die dann weiterhin auf ihren Mauerkronen ungedämmt verbleiben. Dadurch ist die Gefahr der Schimmelbildung deutlich erhöht, denn durch die Temperaturänderung im Gefach, wird die Mauerkrone zum kältesten Bereich.
Eine Möglichkeit diesen ungewollten bauphysikalischen Vorgänge zu begegnen, ist die Aufdopplung der Sparren. Auf die Sparren werden hierbei zusätzlich z. B. 60/60 mm Kanthölzer aufgebracht. Die Dämmung wird zweilagig in jeweils der Höhe der Sparren und dann der Aufdopplung angeordnet, damit die Platten fugendicht an die Sparren und/oder die Aufdopplung anliegen.
Ist bei älteren Gebäuden der Dachstuhl nicht in der Art ausgerichtet, dass innen wie außen ebene Flächen vorhanden sind, besteht alternativ zur Aufdopplung die Möglichkeit, Holzbohlen seitlich der Sparren anzuordnen (siehe Prinzipskizze). In beiden Fällen wird durch die Aufdopplung erreicht, dass die Mauerkronen ebenfalls gedämmt sind.
Auch und gerade bei Altbausanierungen muss die Luftdichtheit der Konstruktion hergestellt
werden. Nur dann kann eine schadenfreie Konstruktion garantiert
werden.