Verglasungs- und Fensterflächenanteil
Glasflächen üben sowohl positiven wie negativen Einfluss auf die
Energiebilanz eines Gebäudes aus. Im Wohnungsbau tragen große, nach
Süden ausgerichtete Fensterflächen zu einer Reduktion des
Heizwärmebedarfs bei. In Bürogebäuden hingegen sind solare Gewinne
durch große Glasflächen meistens unerwünscht, weil sie einerseits
zu Lasten des Blendschutzes gehen und andererseits den
Kühlenergiebedarf erhöhen.
Gallerie
Verglaste Fensterbrüstungen verbessern den natürlichen
Lichteinfall in Innenräume nur unwesentlich. Er wird vielmehr
erhöht, wenn die Oberkante eines Fensters möglichst hoch liegt, das
heißt, wenn die Öffnung sturzfrei bis unter die Decke reicht. Eine
wirkungsvolle Vergrößerung der Fensterfläche kann auch durch eine
zusätzliche künstliche Erhöhung des Fenstersturzes erreicht werden.
Schmale Fensterprofile, die sich bei den hohen Anforderungen an den
Wärmeschutz jedoch nur bedingt realisieren lassen, oder ein
Anschrägen der Fensterlaibungen oder der Fensterbrüstungen, tragen
ebenfalls zu einer Verbesserung des Lichteinfalls von bis zu 15%
bei.
Bei normaler Rohbaufensterhöhe von 1,30 m und einer Brüstungshöhe
von 0,90 m, sollte die Summe der Fensterbreiten mindestens 55% der
Breite des Raumes betragen. Für die Lichtverteilung im Raum sind
auch die Lage und die geometrische Form der Fenster entscheidend.
Breitere Fenster oder Fensterbänder in mittlerer Höhe verbessern
den Lichteinfall; auch mehrere schmale, hohe Fenster, vor allem
aber bodentiefe Schrägverglasungen sorgen für eine gleichmäßige
Raumausleuchtung. Letztere bringen alerdings je nach
Himmelsrichtung, wiederum die Gefahr einer sommerlichen Überhitzung
mit sich.
Im Verwaltungsbau wird ein Fensterflächenanteil von 60 bis 65% als
optimal angesehen, da bei größeren Glasflächen keine weitere
nennenswerte Stromersparnis zu erzielen ist und eher Probleme mit
dem sommerlichen Wärmeschutz auftreten. Wenn der
Fensterflächenanteil 30% einer Fassadenfläche überschreitet, so ist
nach Energieeinsparverordnung ein vereinfachtes
Nachweisverfahren anzuwenden, dass sich die Räume nicht überhitzen.
Hier sind bestimmte Anforderungen an die Sonneneintragskennwerte
oder an die Kühlleistung einzuhalten, um einen energiesparenden
sommerlichen Wärmeschutz sicherzustellen.
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