Verglasungs- und Fensterflächenanteil

Glasflächen üben sowohl positiven wie negativen Einfluss auf die Energiebilanz eines Gebäudes aus. Im Wohnungsbau tragen große, nach Süden ausgerichtete Fensterflächen zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs bei. In Bürogebäuden hingegen sind solare Gewinne durch große Glasflächen meistens unerwünscht, weil sie einerseits zu Lasten des Blendschutzes gehen und andererseits den Kühlenergiebedarf erhöhen.

Durch eine niedrige Fensterbrüstung wird der Lichteinfall nicht nennenswert verbessert

Verglaste Fensterbrüstungen verbessern den natürlichen Lichteinfall in Innenräume nur unwesentlich. Er wird vielmehr erhöht, wenn die Oberkante eines Fensters möglichst hoch liegt, das heißt, wenn die Öffnung sturzfrei bis unter die Decke reicht. Eine wirkungsvolle Vergrößerung der Fensterfläche kann auch durch eine zusätzliche künstliche Erhöhung des Fenstersturzes erreicht werden. Schmale Fensterprofile, die sich bei den hohen Anforderungen an den Wärmeschutz jedoch nur bedingt realisieren lassen, oder ein Anschrägen der Fensterlaibungen oder der Fensterbrüstungen, tragen ebenfalls zu einer Verbesserung des Lichteinfalls von bis zu 15% bei.

Bei normaler Rohbaufensterhöhe von 1,30 m und einer Brüstungshöhe von 0,90 m, sollte die Summe der Fensterbreiten mindestens 55% der Breite des Raumes betragen. Für die Lichtverteilung im Raum sind auch die Lage und die geometrische Form der Fenster entscheidend. Breitere Fenster oder Fensterbänder in mittlerer Höhe verbessern den Lichteinfall; auch mehrere schmale, hohe Fenster, vor allem aber bodentiefe Schrägverglasungen sorgen für eine gleichmäßige Raumausleuchtung. Letztere bringen alerdings je nach Himmelsrichtung, wiederum die Gefahr einer sommerlichen Überhitzung mit sich.

Im Verwaltungsbau wird ein Fensterflächenanteil von 60 bis 65% als optimal angesehen, da bei größeren Glasflächen keine weitere nennenswerte Stromersparnis zu erzielen ist und eher Probleme mit dem sommerlichen Wärmeschutz auftreten. Wenn der Fensterflächenanteil 30% einer Fassadenfläche überschreitet, so ist nach Energieeinsparverordnung ein vereinfachtes Nachweisverfahren anzuwenden, dass sich die Räume nicht überhitzen. Hier sind bestimmte Anforderungen an die Sonneneintragskennwerte oder an die Kühlleistung einzuhalten, um einen energiesparenden sommerlichen Wärmeschutz sicherzustellen.

Quelle: D. Haas-Arndt, F. Ranft; Tageslichttechnik in Gebäuden, Verlag Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg

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