Linienlagerung

Die häufigste Lagerungsart von Glas im Bauwesen stellt die Linienlagerung oder linienförmige Lagerung dar. In den meisten Fällen wird dabei in statischer Hinsicht eine freie Verdrehbarkeit über der Auflagerung (Navier-Lagerung) angenommen, die durch die konstruktive Durchbildung gewährleistet wird.

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Bauaufsichtlich sind linienförmig gelagerte Verglasungen durch die DIN 18008-2 - Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen geregelt. Als Voraussetzung für die Annahme einer Linienlagerung gilt bei einem Glaseinstand von 10 mm eine maximale Durchbiegung der Unterkonstruktion von L/200 (L=Länge der gelagerten Glaskante).

Linienförmig gelagerte Verglasungen können an zwei gegenüberliegenden Glaskanten oder an zwei benachbarten Rändern gelagert sein; Mit der Lagerung werden die Druck- und Sogbeanspruchungen orthogonal zur Scheibenebene abzutragen. Zu beachten ist, dass insbesondere kleinformatige, steife Scheiben sehr empfindlich auf eine Verwindung der Unterkonstruktion reagieren, da durch diese Verformungen Zwangsbeanspruchungen entstehen, die beim Nachweis der Tragfähigkeit der Verglasung berücksichtigt werden müssen.

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Elastische Auflagerung mit Verdrehbarkeit

Eine kontinuierliche Lagerung auf Vorlegeband oder Elastomerstreifen mit einer Breite von 10 mm bis 15 mm kann bei kleinen Verformungen die Verdrehbarkeit in der Regel mit hinreichender Genauigkeit gewährleisten. Die elastische Auflagerung kann kleinere Unebenheiten ausgleichen und unerwünschte Spannungsspitzen im Glas vermeiden. Neben EPDM-Schichten werden auch Silikonprofile verwendet. Im Fenster- und Fassadenbau wird von verschiedenen Herstellern eine Vielzahl von Aluminium-Strangpressprofilen angeboten, welche den statischen, konstruktiven und bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden.

Eingespannte Verglasungen ohne Verdrehbarkeit

Auch eingespannte Verglasungen, bei denen keine Verdrehbarkeit entlang der Auflagerung möglich ist, werden als Linienlagerungen verstanden. Häufiger Anwendungsfall sind absturzsichernde Glasbrüstungen, welche am Fußpunkt durch eine Einspannung gelagert sind. Die Einspannhöhe ist dabei in einer entsprechend ausgebildeten Unterkonstruktion mit mindestens 100 mm zu wählen.

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Halteleisten für abhebende Beanspruchungen

Bei allen linienförmig gelagerten Konstruktionen sind für die Aufnahme von abhebenden Beanspruchungen (z. B. Windsog) Halteleisten oder punktuell zusätzliche Halter anzuordnen, die ebenfalls statisch nachzuweisen sind. Werden kontinuierliche Soghalteleisten angeordnet, so sollte der Abstand von Befestigungspunkten der Unterkonstruktion kleiner als 35 cm gewählt werden, wobei der Abstand von den Ecken etwa 5 cm bis 10 cm betragen sollte.

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