Notüberlauf
Die DIN EN 12056: Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden legt fest, dass ein 100-jähriges Regenereignis auf der Dachfläche schadlos abzuleiten ist, d.h. dass die Notüberläufe für diesen speziellen Fall dimensioniert sein müssen. Notüberläufe sind kein zusätzlicher Luxus, sondern eine vom Regelwerk geforderte Sicherheitsmaßnahme. Sie sollen sowohl die statische Sicherheit als auch den Feuchteschutz von Flachdächern gewährleisten. Hohe Regenbelastungen und große Schneelasten zeigen deutlich auf, wie sensibel Dachkonstruktionen sein können. Die Einstürze verschiedener Hallendächer in Europa im Winter 2005/2006 gelten in diesem Zusammenhang als Negativbeispiele.
Gallerie
Die Flachdachrichtlinien fordern explizit, dass für Dachflächen mit nach innen abgeführter Entwässerung, unabhängig von der Größe der Dachfläche mindestens ein Ablauf und mindestens ein Notüberlauf vorhanden sein müssen. Die Planung der Notüberläufe erfolgt nach DIN EN 12056-3: Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden – Teil 3: Dachentwässerung, Planung und Bemessung. Darin wird zusätzlich gefordert, dass alle Flachdachkonstruktionen aus Leichtmetalleindeckungen Notüberläufe erhalten und diese Überläufe frei auf das umliegende Gelände ausmünden müssen.
Drei Arten der Notentwässerung:
- Notentwässerungssystem als Sicherheitsüberlauf
- Zusätzlicher Gully einschließlich Aufstauelement
- Attikagully
Im Rahmen der Bemessung von Notüberläufen, hierbei ist DIN 1986-100: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 anzuwenden, muss die erforderliche Stauhöhe Δh am Dachablauf sowie die erforderliche Stauhöhe Δh am Notablauf unter Berücksichtigung der maximalen Überflutungshöhe berücksichtigt werden.
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