Faserzement
Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte der Österreicher Ludwig Hatschek faserarmierte Zementprodukte, die zu 90% aus Zement und zu 10% aus Asbestfasern bestanden. Aufgrund seiner gesundheitsgefährdenden Wirkung ist Asbest seit den 1970er Jahren nicht mehr zulässig. Ersetzt wurde es durch andere Fasern, z.B. Glas-, Kohlenstoff- oder Polyvinylalkoholfasern. Heutige Faserzementplatten sind asbestfrei und werden im Fassadenbau zumeist in hinterlüfteten Konstruktionen eingesetzt.
Gallerie
Zusammensetzung
Der Verbundwerkstoff besteht zu überwiegenden Teilen aus
Portlandzement (ca. 40%), aus Kalksteinmehl, recyceltem,
zermahlenem Faserzementmaterial und Wasser. Als Armierungsfasern
werden synthetische, organische Fasern aus Polyvinylalkohol oder
Polyacrylnitril und Prozessfasern (Zellstoff) verwendet. Die Fasern
übernehmen eine ähnliche Funktion wie der Stahl im
Stahlbeton. Mikroskopisch kleine Luftporen in den Tafeln machen das
Material frostbeständig. Es ist dennoch wasserdicht, UV-beständig,
fäulnissicher und nicht brennbar.
Verwendung
Für Anwendungen in der Fassade werden die hochverdichteten
Faserzementtafeln in der Regel in Materialdicke zwischen 8 und 12
mm eingesetzt. Die körnigen oder glatten Oberflächen können matt
lasiert (Reinacrylatbeschichtung) oder kräftig deckend
farbbeschichtet und mehrfach heißverfilmt werden. Standard- und
Sonderfarben stehen bei der Beschichtung zur Verfügung. Die Platten
werden in einigen Standardfarben auch durchgefärbt hergestellt
(produktabhängig). Je nach Fassadentafel kann es sein, dass
Schnittkanten bei der Verarbeitung auf der Baustelle wieder
imprägniert werden müssen, um Verfärbungen durch Feuchte zu
vermeiden.
Faserzementplatten sollten in hinterlüfteten Konstruktionen
verwendet werden um eventuell eindringende Feuchtigkeit oder
Tauwasser ableiten zu können. Eine zwängungsfreie Montage muss
gewährleistet sein. Ausreichend dimensionierte Fugen (mind.
8 – 10 mm) sollten mit einem Fugenband
hinterlegt werden. Als Befestigungsart in hinterlüfteten
vorgehängten Fassaden stehen produktabhängig verschiedene
zugelassene Systeme zur Verfügung:
- nicht sichtbare Befestigung über Hinterschnittdübel und
Agraffe
- Befestigung mit Fassadenschrauben oder -nieten
- dekorative Befestigungsmittel, z.B. als Haltepunkte für
Fassadenbegrünungen
- horizontale Klemmprofile aus Aluminium
- Klebesysteme (geschlossene Systeme aus Tafel, Kleber und Unterkonstruktion gemäß Brandschutzvorschriften und statischem Nachweis)
- vorgehängte, hinterlüftete Außenwandbekleidungen
- Ausfachungen in Pfosten-Riegel-Konstruktionen
- Stülpschalungen (kleinformatige Faserzementplatten
- äußere Bekleidung von Sandwichelementen
- Balkonbekleidungen
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