Winterlicher Wärmeschutz

Wärmebrücken, Tauwasser und Schimmelpilze

Der winterliche Wärmeschutz hat die Aufgabe, den Wärmeverlust in einem Gebäude zu reduzieren beziehungsweise den Wärmeabfluss nach außen so weit wie möglich zu verhindern, den Bewohnern eine hygienisch einwandfreie Lebensweise zu ermöglichen und einen dauerhaften Schutz der Baukonstruktionen gegen klimabedingte Feuchteeinwirkungen sicherzustellen. Voraussetzung ist, dass die Räume entsprechend ihrer Nutzung ausreichend beheizt und belüftet werden.

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Der bauliche Mindestwärmeschutz ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und in der DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden geregelt und sehr komplex. Zu berücksichtigen sind die einzelnen Bauteile (Wand-, Decken-, Dachaufbau), die haustechnischen Komponenten (Heizung, Lüftung, Klimatechnik) sowie die Wärmedämmungen (Art, Stärke, Eigenschaften). Der Dämmstoff trägt ganz wesentlich zum Wärmeschutz bei. Wichtigster Kennwert für die Baustoffe und Bauteile ist der Wärmedurchgangskoeffizient (= U-Wert).

Die verschiedenen bauphysikalischen Vorgänge, die im Bereich des winterlichen Wärmeschutzes eine Rolle spielen, sind thematisch nicht einfach voneinander zu trennen. So muss etwa unbedingt auf die Vermeidung von Tauwasser geachtet werden, da es ab einer gewissen Menge unweigerlich zur Schimmelpilzbildung führt.

Vermeidung von Tauwasserbildung

  • Modernisierung
    Eine bauteilbezogene Tauwasserbildung sollte grundsätzlich vermieden werden. Für den Bereich der Steildächer sowie gegen unbeheizte Dachräume abgrenzende Decken (oberste Geschossdecken) und Wände (einschließlich Abseitenwände) sind vom Gesetzgeber im Rahmen des GEG Werte für den Wärmedurchgangskoeffizienten im Falle einer Sanierung vorgegeben worden. Dieser U-Wert muss 0,24 W/m²K oder weniger betragen. (Je geringer die Zahl, desto besser der Dämmwert.)

  • Neubau
    Bei Neubauten gibt es diese Mindestvorgabe in der Form nicht. Dem Planer wird hier durch das sogenannte Bilanzverfahren, das die gesamte Gebäudehülle einbezieht, eine gestalterische Planungsfreiheit überlassen. Allerdings darf das Gebäude je nach dem Verhältnis von Gebäudevolumen zur Gebäudeoberfläche der Außenwände bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Bei einem Neubau sollte der U-Wert beim Dach trotz der gesetzgeberischen Freiheiten aus energieeffizienter Sicht 0,15 W/m²K nicht übersteigen.
Vermeidung von Wärmebrücken
Eine wichtige Anforderung an den winterlichen Wärmeschutz ist es, Wärmebrücken zu vermeiden bzw. zu minimieren. Wärmebrücken sind Stellen der Gebäudehülle, die einen wesentlich kleineren Wärmedurchlasswiderstand aufweisen als die benachbarten Wand- und Deckenteile. Wärmebrücken, zum Beispiel in Form von Balkonkonstruktionen, die an die Wandkonstruktion ungedämmt angeschlossen werden, sollten grundsätzlich vermieden werden.

Oft stellen jedoch auch Raumecken von Außenwänden Wärmebrücken dar. Die Geometrie einer Ecke bedingt, dass die jeweiligen außen liegenden, wärmeabstrahlenden Wandflächen auf der Innenseite über eine wesentlich geringere Fläche verfügen. Diese kleine Fläche kühlt sehr viel schneller aus als eine vergleichbare Fläche in der Wandmitte. Probleme mit der Oberflächentemperatur treten dementsprechend in den Raumecken vermehrt auf.

Vermeidung von Schimmelpilz

Besondere Bedeutung wird dem Schutz vor schädigenden Feuchteeinwirkungen in Bauteilen mit einer nachfolgenden Schimmelpilzbildung beigemessen. Als Zielsetzung gilt eine Oberflächentemperatur (der Außenwand auf der Innenseite gemessen) von mindestes 12,6°C. Ist die Temperatur geringer, kann die Luft bei einer normalen Raumtemperatur von 20°C und einer relativen Luftfeuchte von 55% die in ihr enthaltene Feuchtigkeit nicht mehr aufnehmen. Infolgedessen fällt Wasser in tropfbarer Form aus. Eine dauerhafte relative Luftfeuchtigkeit von 80% im Bereich der kühleren Oberfläche der Wand reicht aus, um Schimmelpilze zum Wachstum anzuregen.

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