Hochhäuser

Nach Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR)

Die Planung und Realisierung immer höherer Gebäude stellen neue Herausforderungen an die Gefährdungsanalysen und die Brandschutzkonzepte. Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) enthält besondere Anforderungen und Lösungen für den baulichen und betrieblichen, besonders aber für den anlagentechnischen Brandschutz von Hochhäusern, also Gebäuden, bei denen der Fußboden eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der festgelegten Geländeoberfläche liegt.

Gallerie

Bauteile

Fast alle Bauteile von Hochhäusern – tragende, aussteifende und raumabschließende, Außenwände, Dächer sowie Bodenbeläge, Bekleidungen, Putze und Einbauten in Flucht- und Rettungswegen – müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Ab einer Höhe von 60,00 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).

Rettungswege und Brandbekämpfung

In Hochhäusern müssen ausnahmslos zwei voneinander unabhängige bauliche Flucht- und Rettungswege für alle Geschosse vorhanden sein. Eine Rettung über Rettungsgeräte der Feuerwehr ist bei der Höhe von Hochhäusern nicht mehr möglich. Das gilt auch für die Geschosse unter der Hochhausgrenze.

Ein wichtiger Teil der Flucht- und Rettungswege in Hochhäusern sind Sicherheitstreppenräume. In Hochhäusern bis 60,00 m können sie als 1. und 2. baulicher Rettungsweg dienen. Bei höheren Gebäuden sind mindestens zwei notwendige Sicherheitstreppenräume erforderlich. Das Eindringen von Feuer und Rauch in Flucht- und Rettungswege, wie innenliegende Sicherheitstreppenräume wird bei Hochhäusern durch Druckbelüftungsanlagen (RDA) verhindert. Möglichkeiten zur Rauchableitung müssen in jedem Geschoss vorhanden sein, um den Einsatz der Feuerwehr zu ermöglichen. Die lichte Breite eines jeden Rettungswegs muss mindestens 1,20 m betragen, die lichte Breite von Türen aus Nutzungseinheiten (z.B. Wohnungen) auf notwendige Flure mindestens 0,90 m. Bei der Länge des Rettungsweges gibt es keine Abweichung von der Musterbauordnung (MBO), es gilt: Ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie muss in höchstens 35,00 m Entfernung erreichbar sein.

Um einen Löschangriff in angemessener Zeit mit voll einsetzbarem Personal durchführen zu können, benötigt die Feuerwehr in Hochhäusern Feuerwehraufzüge. Diese müssen in eigenen feuerbeständigen Fahrschächten verlaufen. Vor den Fahrschächten müssen Vorräume angeordnet werden, die Schutz vor dem Eindringen von Feuer und Rauch bieten.

Flächendeckende automatische Feuerlöschanlagen in der Kategorie „Vollschutz“ können Hochhäuser vor Brandausbreitung in den Geschossen wirksam schützen. Steigleitungen und Wandhydranten tragen zu einer schnellen und wirkungsvollen Brandbekämpfung durch die Feuerwehr bei.

Brandmelde- und Alarmierungsanlagen

Eine zuverlässige Branderkennung und automatische Alarmierung des vom Brandereignis betroffenen Geschosses ist erforderlich, damit sich die in diesem Geschoss aufhaltenden Personen unverzüglich selbst retten können. Die Aufschaltung der Brandmeldung zur Leitstelle der Feuerwehr muss unmittelbar und automatisch erfolgen, damit eine sofortige Alarmierung und schnelles Eintreffen der Feuerwehr und der Rettungskräfte sichergestellt sind.

Sicherheitsbeleuchtung und Stromversorgung

Eine Sicherheitsbeleuchtung muss in Hochhäusern bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung selbsttätig in Betrieb gehen und die sichere Benutzung von Flucht- und Rettungswegen ermöglichen. Eine Sicherheitsstromversorgungsanlage muss in Hochhäusern bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstung übernehmen, insbesondere für

  • die Sicherheitsbeleuchtung,
  • die automatischen Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung,
  • die Rauchabzugsanlagen (RWA),
  • die Druckbelüftungsanlagen (RDA),
  • die Brandmeldeanlagen (BMA),
  • die Alarmierungsanlagen,
  • die Aufzüge,
  • die Gebäudefunkanlagen für die Feuerwehr.

Da Blitzschlag bei Hochhäusern leicht eintreten kann, müssen sie Blitzschutzanlagen als äußerer und innerer Blitzschutz haben und ggf. sind sie mit technischen Anlagen zur Unterstützung des Funkverkehrs auszustatten.

Technische Gebäudeausrüstung
Aufzüge
: Das Haupterschließungssystem von Hochhäusern sind Aufzüge. Damit auch bei Ausfall eines Aufzugs der Zugang zu höher liegenden Geschossen erleichtert wird und barrierefrei möglich bleibt, ist es erforderlich, mindestens zwei Aufzugsanlagen zur Verfügung zu stellen (siehe auch Feuerwehraufzug).

Leitungen, Installationsschächte und -kanäle, Abfallschächte: In Hochhäusern müssen Leitungen, die durch mehrere Geschosse führen, in Installationsschächten angeordnet werden, die in Höhe der Geschossdecken feuerhemmend abgeschottet sind. Elektroleitungen müssen in eigenen Installationsschächten geführt werden. Abfallschächte sind unzulässig.

Erleichterungen für Hochhäuser mit nicht mehr als 60,00 m Höhe in Zellenbauweise

Hochhäuser mit ≤ 60,00 m Höhe und solche mit Nutzungseinheiten ≤ 200 m² Grundfläche über dem ersten Obergeschoss können ohne automatische Feuerlösch-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen errichtet werden, wenn

  • die Nutzungseinheiten untereinander, zu anders genutzten Räumen und zu notwendigen Fluren feuerbeständige Trennwände haben, die von Rohdecke zu Rohdecke gehen (Zellenbauweise),
  • der Brandüberschlag von Geschoss zu Geschoss durch eine mindestens 1,00 m hohe feuerbeständige Brüstung oder 1,00 m auskragende feuerbeständige Deckenplatte behindert wird,
  • die automatische Auslösung der Druckbelüftungsanlagen und der Brandfallsteuerung der Aufzüge sichergestellt ist und
  • die Früherkennung eines Brandes in den Nutzungseinheiten durch Rauchwarnmelder mit Netzstromversorgung erfolgt.

Betriebsvorschriften

Vorschriften in der Muster-Hochhaus-Richtlinie behandeln auch den Betrieb von Hochhäusern. Die Freihaltung der Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr, die Erstellung von Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegepläne sowie Bestellung eines Brandschutzbeauftragten und dessen Aufgaben sind hier geregelt.

Auf den Seiten der Bauministerkonferenz können die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) und andere Richtlinien zu Sonderbauten abgerufen werden (siehe Surftipps).

Fachwissen zum Thema

Zu den geregelten Sonderbauten gehören Hochhäuser (im Bild: Ritz Carlton Hotel in Berlin).

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Sonderbauten

Anforderungen und Arten von Sonderbauten

Für die meisten Typen von Sonderbauten existieren Muster-Verordnungen, die in den Bundesländern unterschiedlich sein können: Dann spricht man von geregelten Sonderbauten.

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

Flucht-/​Rettungswege

Definition Flucht- und Rettungswege

Allgemein werden in den Bauordnungen die beiden Begriffe unter dem Rettungsweg zusammengefasst. In Sonderbauverordnungen gibt es dagegen Unterschiede.

Da Leitungsanlagen abschottende Bauteile durchdringen, muss verhindert werden, dass sie im Brandfall Feuer und Rauch über einzelne Brandabschnitte und Geschosse hinaus übertragen.

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Haustechnische Anlagen

Leitungsanlagen

Welche Vorgaben gelten für Leitungsanlagen, die abschottende Bauteile durchdringen, um zu verhindern, dass sie im Brandfall Feuer und Rauch über einzelne Brandabschnitte und Geschosse hinaus übertragen?

Prinzipdarstellung der Funktionsweise von RDA

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Rauchschutzdruckanlagen (RDA): Funktion und Schutzziele

Rauchschutzdruckanlagen (RDA) dienen im Brandfall der Rauchfreihaltung von Rettungswegen in vertikaler und horizontaler Richtung....

Notwendige Treppen und notwendige Treppenräume bilden zusammen das System der vertikalen Flucht- und Rettungswege.

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Flucht-/​Rettungswege

Treppen und Treppenräume

Als notwendig gelten Treppen oder Treppenräume, wenn bauaufsichtliche Rettungswege über sie geführt werden.

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Große Tierhaltungsanlagen

Bei Pferdeställen ist durch deren relative hohe Brandlast (durch Einstreu, eingebaute Holzbauteile und dergleichen) neben der Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Bauteile insbesondere die Rettungsweglänge der zu evakuierenden Pferde zu berücksichtigen.

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Sie gelten ab 1.600 m² Geschossfläche als Sonderbau. Anstelle einer einheitlichen Regelung gibt es eigene Richtlinien einzelner Bundesländer und Landkreise.

Holzbauten: Brandschutztechnische Anforderungen

Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) regelt besondere Anforderungen und die Bauausführung von Gebäuden der Gebäudeklassen (GK) 4 und 5. Im Bild: Studierendenwohnheim Woodie im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg, Sauerbruch Hutton Architekten, 2017

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Welche Regelungen gelten für überwiegend aus Holz errichtete Gebäude der GK 4 und 5? Was ist bei den eingesetzten Bauteilen, Anschlüssen und Öffnungen zu beachten?

Sonderbauten nach MBO § 2 (4)

Hochhäuser zählen gemäß MBO zu den Sonderbauten (im Bild: Barcode-Quartier in Oslo).

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Anforderungen und Arten von Sonderbauten

Zu den geregelten Sonderbauten gehören Hochhäuser (im Bild: Ritz Carlton Hotel in Berlin).

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Hochhäuser

Ab einer Höhe von 60 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).

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Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) enthält besondere Anforderungen und Lösungen für den baulichen und betrieblichen, besonders aber für den anlagentechnischen Brandschutz.

Verkaufsstätten

Die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Muster-Verkaufsstättenverordnung oder kurz MVkVO) regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt > 2.000 m² haben.

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Für welche Verkaufsräume und Ladenstraßen gilt die MVkVO, und welche Regelungen enthält die Verordnung in Bezug auf Brandabschnitte, Rettungswege, technische Anlagen und Einrichtungen?

Versammlungsstätten

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen (Abb.: Messe Leipzig).

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Welche Gebäude und Nutzungsarten gelten als Versammlungsstätten, welche Vorgaben gelten für Bauteile, Rettungswege und technische Einrichtungen?

Industriebauten

Für Industriebauten, dazu zählen Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen, sind die Mindestanforderungen an den Brandschutz in der Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (M-IndBauRL) festgelegt.

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Beherbergungsstätten

Für Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten gilt die Muster-Beherbergungsstättenverordnung (Abb.: Hotel Nhow in Berlin).

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Die MBeVO gilt für Unterkünfte mit mehr als zwölf Betten. Sie enthält Vorgaben zu Bauteilen, Rettungswegen, technischen Anlagen und zur Barrierefreiheit.

Büro- und Verwaltungsgebäude mit Atrien

Vorbeugender Brandschutz durch Rauchschürzen im Kranhaus „Pandion Vista“ in Köln

Vorbeugender Brandschutz durch Rauchschürzen im Kranhaus „Pandion Vista“ in Köln

Welche Rolle spielen Brandschutzkonzepte für Büro- und Verwaltungsgebäude mit Atrien als ungeregelte Sonderbauten und wo liegen die Grenzen einer offenen Gestaltung?

Krankenhäuser und Pflegeheime

In den meisten Bundesländern zählen Krankenhäuser und Pflegeheime zu den ungeregelten Sonderbauten (Abb.: Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg).

In den meisten Bundesländern zählen Krankenhäuser und Pflegeheime zu den ungeregelten Sonderbauten (Abb.: Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg).

Welche Aspekte sind maßgebend für den Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeheimen, welche Verordnungen und Richtlinien gibt es?

Labore

Labore verlangen meist eine definierte Atmosphäre aus Parametern wie Temperatur, Feuchte und Druck (Abb.: Labor mit Zellkultivierung im biopharmazeutischen Prozess).

Labore verlangen meist eine definierte Atmosphäre aus Parametern wie Temperatur, Feuchte und Druck (Abb.: Labor mit Zellkultivierung im biopharmazeutischen Prozess).

Um einen effizienten Brandschutz in Laboren zu gewährleisten, ist der anlagentechnische und organisatorische Brandschutz gefragt.

Schulbauten

Die Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) regelt bezüglich des Brandschutzes besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen (Abb.: Sekundarschule in Berlin-Mahlsdorf).

Die Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) regelt bezüglich des Brandschutzes besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen (Abb.: Sekundarschule in Berlin-Mahlsdorf).

Ganz unterschiedliche Schultypen fallen in den Bereich der MSchulbauR. Welche Vorgaben macht diese für Bauteile und Rettungswege, und welche Regelungen gelten für sogenannte Cluster-Schulen?

Brandversuche bei Holzbauten

Holz-Hybrid-Elementsystem aus Holzbalken in Betoneinbettung vor dem Brandversuch

Holz-Hybrid-Elementsystem aus Holzbalken in Betoneinbettung vor dem Brandversuch

Für mehrgeschossige Holzbauweisen (GK 4) muss in der Regel die Brandsicherheit bzw. das Brandverhalten der Baustoffe und Bauteile über eine Zulassung nachgewiesen werden.

Garagen

Offene Garagen haben direkt ins Freie führende unverschließbare Öffnungen, die mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Umfassungswände sind.

Offene Garagen haben direkt ins Freie führende unverschließbare Öffnungen, die mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Umfassungswände sind.

Welche Arten von Garagen werden unterschieden? Welche Anforderungen gelten für Bauteile, Brandabschnitte, Rettungswege, Lüftung und Anlagentechnik?

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