Brandversuche bei Holzbauten
Nachweis des Brandverhaltens und der Tragfähigkeit
Entsprechend § 26 MBO „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ ist eine Verwendung brennbarer Baustoffe in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 nicht zulässig. Für Gebäude der Gebäudeklasse 4 (Höhe > 7,00 m ≤ 13,00 m, Nutzungseinheit > 400 m²) ist das Bauen mit Holz über die „Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (M- HFHHolzR)“ geregelt. Schutzziel dieser Anforderungen ist es, das Brennen der tragenden und aussteifenden Holzkonstruktion, das Eindringen von Feuer und Rauch in Wände und Decken sowie die Übertragung von Feuer und Rauch zu verhindern. Für die Gebäudeklassen 1 bis 3 werden lediglich feuerhemmende Anforderungen gestellt.
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Für ökologisch sinnvolle, mehrgeschossige Holzbauweisen (GK 4) muss deshalb in der Regel die Brandsicherheit bzw. das Brandverhalten der Baustoffe und Bauteile über eine Zulassung nachgewiesen werden. Dies wird durch Brandversuche, beispielsweise Naturbrandversuche, beurteilt. Dabei werden gezielt Holzkrippen (Brandlasten) im Gebäude und an Bauteilen positioniert und abgebrannt. Neben dem Feuerwiderstand werden z. B. die Brandausbreitung über brennbare und nichtbrennbare Oberflächen (Bauteilverhalten), die Brandintensität, die Temperaturentwicklung und die Wirksamkeit aktiver Brandschutzmaßnahmen wie Sprinkler- und Brandmeldeanlagen untersucht. Solche Brandversuche zeigen, dass das Brandverhalten der Baustoffe allein nicht maßgeblich ist, sondern vielmehr die Gesamtkonstruktion, z. B. einer Holzfassade, auf die Einhaltung der Schutzziele (Verhinderung der Entstehung von Feuer und Rauch, Rettung von Mensch und Tier sowie wirksame Löscharbeiten) großen Einfluss hat.
Brandversuche haben bestätigt, dass sich mit baulichen Maßnahmen wie Brandriegel, Brandschürzen in der Fassade u.a. die Brandausbreitung bei Holzbauten verhindern lässt und die Tragstruktur aus Holz nicht beeinträchtigt wird. Die Einbindung aktiver brandschutztechnischer Maßnahmen (z. B. Brandmelde- oder Sprinkleranlagen) im Holzbau erhöht das Sicherheitsniveau zusätzlich und ermöglicht ein brandsicheres Bauen mit dem ressourcenschonenden, aber brennbaren Baustoff. Die Ergebnisse von Brandversuchen bilden wichtige Grundlagen für die Überarbeitung geltender Brandschutzvorschriften und damit für das zukünftige Bauen mit Holz.
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