Prüfzeichen Emicode

Klassifizierung emissionsarmer Werkstoffe für Böden und Wände

Flüchtige organische Substanzen (VOCs) und Gerüche, die aus Bauprodukten ausgasen, können der Gesundheit und dem Wohlbefinden schaden. Eine Orientierungshilfe für Planer und Handwerker, Auftraggeber und Endverbraucher zur Beurteilung und Auswahl bauchemischer Produkte bietet das Prüfzeichen Emicode. Im Jahr 1997 auf Initiative der Gemeinschaft Emissonskontrollierte Verlegewerkstoffe (GEV) entwickelt, dient es der Bewertung und Klassifizierung beispielsweise von Spachtelmassen, Dichtstoffen, Unterlagsbahnen, Klebebändern, Parkettlacken u.a.m. Abhängig von der Menge emittierender organischer Substanzen werden die Bauwerkstoffe eingeteilt in eine von drei Klassen: EC1 plus, EC1 und EC2.

Das Prüfzeichen dient der Beurteilung beispielsweise von Spachtelmassen, Dichtstoffen und Klebern.
Regelmäßiges Lüften hilft, ist aber nicht immer ausreichend.
Prüfzeichen Emicode

Dazu erfolgt eine Untersuchung des Produktes in Bezug auf flüchtige und schwerflüchtige organische Stoffe; der Hersteller erhält auf Grundlage der ermittelten Messdaten das entsprechende Zertifikat. Werkstoffe der Klasse EC1 plus gelten als besonders emissionsarm. Ihr TVOC (Total Volatile Organic Compound/Summe der flüchtigen organischen Verbindungen) darf zum Beispiel nach drei Tagen nicht höher sein als 750 μg/m³. In der Klasse EC1 – Standardkategorie für emissionsarme Produkte – darf dieser Wert bis maximal 1000 μg/m³ und in der Klasse EC2 bis auf 3000 μg/m³ ansteigen. Der Messwert für Formaldehyd-Ausdünstungen darf in allen drei Klassen nicht höher sein als 50 μg/m³.

Kriterien für die Lizenzvergabe:

  • Das Produkt muss lösemittelfrei sein.
  • Stoffe, die nach EU-Richtlinien erwiesenermaßen krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (KMR-Stoffe der Klassen 1A und 1B) sind, dürfen nicht eingesetzt werden. Emissionen aller krebsverdächtigen Stoffe dürfen nach drei Tagen in der Summe einen Grenzwert von 10µg/m3 und nach 28 Tagen jeweils einen Grenzwert von 1µg/m3 nicht überschreiten.
  • Das Produkt darf nach Gefahrstoffrecht weder als giftig (T) noch als sehr giftig (T+) gekennzeichnet sein. Zudem darf es aus Arbeitsschutz- und Geruchsgründen weder Methylethylketoxim noch Methylisobutylketoxim enthalten.
  • Erforderliche Prüfungen haben nach der definierten GEV-Prüfmethode zu erfolgen. Die Dokumentation der Prüfergebnisse erfolgt durch den Hersteller selbst nach werksinternen Richtlinien.
  • Die Einstufung in Emicode-Klassen erfolgt entsprechend der Produktgruppe nach Erfüllung aller Anforderungen aus den dazugehörigen Tabellen. Zur Produktkennzeichnung ist die zutreffende Klasse zu verwenden.

Fachwissen zum Thema

Wer nachhaltig Bauen möchte, sollte Baustoffe wählen, die aus nachwachsenden, gut recyclebaren und lange verfügbaren Rohstoffen bestehen (Bild: Wasserstrichziegel).

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Einflussfaktoren auf die Behaglichkeit

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Bauphysikalische Grundlagen

Für ein behagliches Raumklima ist ein bestimmter Luftaustausch notwendig; als Richtwert ist ein Luftbedarf von 25-30 Kubikmeter pro Stunde (m³/h) je Person anzusetzen.

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