Geklebte Verbindungen
Geklebte Verbindungen sind sehr hochwertige Verbindungen, aber
auch sehr anfällig für Fehler und nicht berücksichtigte Zwängungen.
Die Haupteinsatzgebiete von Klebungen liegen im Aufbau von Brettschichtholz, Keilzinkenverbindungen und mehrteiligen Stäben sowie
der Instandsetzung tragender Holzbauteile. Um eine einwandfreie
Verklebung zu erreichen, darf diese nur von Fachbetrieben
hergestellt werden, die im Besitz eines Eignungsnachweises für das
Kleben von tragenden Holzbauteilen sind. Dazu müssen die Betriebe
gegenüber einer anerkannten Prüfstelle nachweisen, dass sie über
entsprechend qualifiziertes Fachpersonal, geeignete betriebliche
Einrichtungen sowie eine ausreichende werkseigene
Produktionskontrolle verfügen. Für den Nachweis der Eignung zum
Kleben von tragenden Holzbauteilen gibt es sechs verschiedene
Bescheinigungen. Die entsprechenden Regelungen bzw. Anforderungen
sind in Tabelle 1 zusammengefasst, die in Anlehnung an Tabelle 2
der DIN 1052-10: Herstellung und Ausführung von Holzbauwerken –
Teil 10: Ergänzende Bestimmungen erstellt
wurde.1)
Tabelle 1: Bescheinigung für den Nachweis der Eignung zum Kleben von tragenden Holzbauteilen, in Anlehnung an Tabelle 2 der DIN 1052-10
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