Geklebte Verbindungen

Geklebte Verbindungen sind sehr hochwertige Verbindungen, aber auch sehr anfällig für Fehler und nicht berücksichtigte Zwängungen. Die Haupteinsatzgebiete von Klebungen liegen im Aufbau von Brettschichtholz, Keilzinkenverbindungen und mehrteiligen Stäben sowie der Instandsetzung tragender Holzbauteile. Um eine einwandfreie Verklebung zu erreichen, darf diese nur von Fachbetrieben hergestellt werden, die im Besitz eines Eignungsnachweises für das Kleben von tragenden Holzbauteilen sind. Dazu müssen die Betriebe gegenüber einer anerkannten Prüfstelle nachweisen, dass sie über entsprechend qualifiziertes Fachpersonal, geeignete betriebliche Einrichtungen sowie eine ausreichende werkseigene Produktionskontrolle verfügen. Für den Nachweis der Eignung zum Kleben von tragenden Holzbauteilen gibt es sechs verschiedene Bescheinigungen. Die entsprechenden Regelungen bzw. Anforderungen sind in Tabelle 1 zusammengefasst, die in Anlehnung an Tabelle 2 der DIN 1052-10: Herstellung und Ausführung von Holzbauwerken – Teil 10: Ergänzende Bestimmungen erstellt wurde.1)

Tabelle 1: Bescheinigung für den Nachweis der Eignung zum Kleben von tragenden Holzbauteilen, in Anlehnung an Tabelle 2 der DIN 1052-10


1) Technik im Holzbau – Tragwerksplanung-Grundlagen, Auflage 07/2019, S.109 f; Quelle: Holzbau Deutschland Institut

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