Außenwandbekleidungen aus Holz
Materialien, Verbindungsmittel, Konstruktionsprinzipien
Die Fassadengestaltung bestimmt entscheidend den Charakter eines Gebäudes. Holz und auch Holzwerkstoffe bieten eine Vielfalt von Möglichkeiten.
Holz unterliegt im Außenbereich unterschiedlichen Umwelteinflüssen. Holztypische Veränderungen wie Rissbildung, Quell- und Schwindverformungen, Verdrehungen, Krümmungen oder Harzaustritt können im Außenbereich nicht vermieden werden. Ziel ist es, diese unter Einhaltung der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit auf ein hinzunehmendes Maß zu reduzieren.
Die Fachregel des Zimmererhandwerks „Außenwandbekleidungen aus Holz“ ist ein Leitfaden für eine sachgemäße Planung und Ausführung der üblichen Regelfälle nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Darüber hinaus können gegebenenfalls Sonderlösungen für spezielle Ausführungs- und Anwendungsfälle erforderlich sein.
Die Fachregel gilt für Bekleidungen aus Vollholz oder Massivholzplatten bzw. zementgebundene Spanplatten an Gebäuden mit einer Höhe von höchstens 10 m über Geländeoberkante (siehe Abb.1). Für höhere Gebäude gelten deutlich schärfere und umfangreiche Anforderungen an den Brandschutz und die Tragsicherheit.
Abb.1: Die Fachregel gilt für Bekleidungen an Gebäuden mit
einer Höhe von höchstens 10 m über Geländeoberkante.
Materialien
Holzbekleidungen aus Holzwerkstoffplatten mit einer Fläche ≤ 0,4 m² und einem Eigengewicht ≤ 5 kg sowie Brettbekleidungen mit einer Brettbreite von ≤ 0,3 m werden nach der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in der Gebäudeklasse 1 und 2 als untergeordnetes Bauteil eingestuft. Damit benötigen sie keinen eigenen Standsicherheitsnachweis, sofern sie nach den handwerklichen Regeln montiert sind und die Unterstützungsabstände der Unterkonstruktion 0,85 m nicht überschreiten.
Vollholz
Die Dauerhaftigkeit und das Erscheinungsbild einer Holzfassade ist
maßgeblich von der Auswahl der entsprechenden Holzart abhängig. Bei
fachgerechter Ausführung weisen vor allem einheimische Holzarten
wie Lärche, Douglasie oder Eiche eine ausreichende Dauerhaftigkeit
auf. Aber auch Fichte und Tanne haben sich in der Vergangenheit
bewährt. Nadelholz sollte nach DIN 68365: Schnittholz für Zimmererarbeiten – Sortierung
nach dem Aussehen – Nadelholz mindestens der Güteklasse II
entsprechen.
Holzwerkstoff
Holzwerkstoffe, die nach dieser Fachregel für Außenwandbekleidungen
verwendet werden, müssen für den Einsatz in Nutzungsklasse 3 (NKL
3) geeignet sein.
Verbindungsmittel
Die Verwendung stiftförmiger Verbindungsmittel erfolgt nach DIN EN 14592: Holzbauwerke – Stiftförmige Verbindungsmittel – Anforderungen oder nach allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) bzw. Europäisch Technischen Bewertungen (ETA). Mindestanforderungen an den Korrosionsschutz sind in der DIN EN 1995-1-1: Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten – Teil 1-1: Allgemeines – Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau sowie DIN SPEC 1052-100: Holzbauwerke – Bemessung und Konstruktion von Holzbauten –Teil 100: Mindestanforderungen an die Baustoffe oder den Korrosionsschutz von Verbindungsmitteln geregelt. Die Unterkonstruktion wird i.d.R. mit verzinkten Verbindungsmitteln an der Tragkonstruktion befestigt, wohingegen sichtbare Befestigungen der Bekleidung mit geeigneten nicht rostenden Verbindungsmitteln (mindestens CRC II) ausgeführt werden.
Holzschutz
Konstruktiver Holzschutz
Die Holzbauteile sollten schon in der Planungsphase nach DIN
68800-1: Holzschutz – Teil 1: Allgemeines einer Gebrauchsklasse
zugeordnet werden, um die Dauerhaftigkeit einer Konstruktion
sicherzustellen. Die Ausführungen in dieser Fachregel entsprechen
den Regelungen der DIN 68800-1 und -2.
Oberflächenbeschichtung
Die Auswirkung klimatischer Einwirkungen kann durch eine
Beschichtung von Holz verringert werden, sofern diese fachgerecht
ausgeführt wird. Natürliche Schwind- und Quellbewegungen und die
damit verbundene Rissbildung des Holzes begünstigen das Eindringen
von Wasser, das aufgrund der dampfbremsenden Wirkung der
Beschichtung nur schwer wieder verdunsten kann. Ein dauerhafter
Schutz kann somit durch eine Beschichtung nicht erreicht
werden.
Die Funktionstüchtigkeit und das Aussehen können nur durch eine regelmäßige Inspektion oder ggf. Erneuerung der Holzbauteile gewährleistet werden. Hinweise zur Instandhaltung sind dem BFS-Merkblatt Nr. 18: Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich (Technische Richtlinie für Maler und Lackierer des Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz; s. Surftipps) zu entnehmen.
Konstruktionsprinzipien
Bei Außenwandbekleidungen wird je nach Aufbau zwischen geschlossenen (hinterlüftet, belüftet oder nicht belüftet) und offenen horizontalen Konstruktionen unterschieden.
Abb. 2: Anforderungen an Außenwandbekleidungen
Befestigung von Außenwandbekleidungen
Die Befestigung der Bekleidungselemente wie Bretter oder Tafeln ist oberflächenbündig mit Schrauben, Klammern oder Nägeln herzustellen. Um die Rissbildung infolge Quell- und Schwindverformungen zu vermeiden, wird bei der Befestigung von Brettern jedes Brett für sich einzeln befestigt.
Bei einer Brettbreite ≥ 80 mm sind zwei Befestigungsmittel pro Befestigungspunkt anzubringen, darunter reicht auch ein Befestigungsmittel. Die Anzahl der Befestigungsmittel bei Stülpschalungen, Profilschalungen oder Boden-Deckelschalungen variiert ebenfalls in Abhängigkeit der Brettbreite (s. Abb. 3).
Sockelbereich
Zur Verminderung von Spritzwasser im Sockelbereich sind unterschiedliche konstruktive Hinweise zu beachten. Die Sockelhöhe ist abhängig vom Untergrund. Bei einem nichtspezifizierten Geländebelag ist daher üblicherweise ein Abstand von 300 mm zwischen Außenwandbekleidung und Oberkante Gelände einzuhalten.
Abb. 3: Ausführungsmöglichkeit des Sockelbereichs bei
nichtspezifiziertem Geländebelag
In Abhängigkeit der Geländeoberfläche, zum Beispiel bei einer Kiesschicht mit einer entsprechenden Körnung (Korngröße 16/32), kann der Abstand auf 150 mm reduziert werden.
Bauphysik
Wärmeschutz
In Kombination mit einer zusätzlichen Wärmedämmschicht können
Außenwandbekleidungen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von
Gebäuden beitragen.
Schallschutz
Die Anordnung einer Außenwandbekleidung
trägt i.d.R. nicht zu einer Verbesserung des Schallschutzes im
Inneren des Gebäudes bei.
Brandschutz
Die Anforderungen an Außenwandbekleidungen in dieser Fachregel
resultieren aus den Vorschriften der Musterbauordnung 2002 (MBO).
Weiterhin sind die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnungen
(LBO), der VV TB sowie der DIN 4102-4: Brandverhalten von
Baustoffen und Bauteilen – Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung
klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile
einzuhalten.
Weitere Informationen zu Umwelteinflüssen, Materialien, Holzschutz oder Konstruktionsprinzipien finden Sie in der Schrift Fachregel des Zimmererhandwerks I 01 I Januar 2020: Außenwandbekleidungen aus Holz (s. Surftipps).
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