Leitereffekt

Werden die Handläufe mehr als 12 cm nach innen verkröpft, ist ein sicherer Übersteigeschutz gegeben
Leitereffekt

Bei Treppen mit horizontalen Geländerfüllungen oder parallel zur Steigung verlaufenden Kniegurten kann es zum sogenannten Leitereffekt kommen, da die Füllung zum Erklimmen oder Überklettern der Geländer verleiten. 

Treppengeländer sollen den Absturz verhindern. Über die Bestimmungen der Landesbauordnungen und den Arbeitsstättenrichtlinien hinaus, die Geländerhöhe und seitlichen Anprallschutz regeln, sollen in Bereichen, in denen mit der Anwesenheit von Kindern zu rechnen ist, zusätzliche Bestimmungen dafür sorgen, dass keine Gefährdung durch das Überklettern von Geländern gegeben ist. Laut Norm sind Horizontal-Gurtgeländer nicht verboten, es wird aber an die Eigenverantwortung der Bauherren bzw. Betreiber appelliert, den Unfallschutz zu gewährleisten.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Gefährdung durch den Leitereffekt zu vermeiden und ihn einzugrenzen:

  • durch temporären Schutz des Geländers mittels Glas- oder ähnlichen Plattenmaterialien, solange Kinder anwesend sein können
  • die Handläufe mindestens 15 cm (oder je nach LBO) nach innen zu setzen sodass ein sicherer Übersteigeschutz gegeben ist.

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Vollflächiges Betongeländer im Treppenhaus der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch in Berlin

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Wendeltreppe mit Gurtgeländer aus Flachstahl

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