Energienovelle im Baugesetzbuch

Bessere Rahmenbeding­ungen für erneuerbaren Energien

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) schlägt mit dem Entwurf eines Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht weitere punktuelle Änderungen im Bauplanungsrecht vor, die einen schnellen und unkomplizierten Beitrag zur Energiesicherheit leisten können. Dieser Gesetzentwurf wurde am 12. Oktober 2022 im Bundeskabinett verabschiedet. Damit leistet das Bauministerium einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zum Klimaschutz. Die Energienovelle sorgt dafür, dass die Möglichkeiten von Windenergie, Photovoltaik, Biomasse und Wasserstoff besser ausgeschöpft werden können.

Im Einzelnen wurde folgendes beschlossen:

Biomasse

Um die Gas-, Strom- und Wärmeproduktion von Bioenergieanlagen – die derzeit in ihrer Errichtung und ihrem Betrieb reguliert werden – zu erhöhen, wird die bestehende Kapazitätsgrenze für Biogasanlagen im Außenbereich bis Ende 2024 ausgesetzt. Außerdem werden die Anforderungen an die Herkunft der Biomasse gelockert. Die bestehenden Bioenergieanlagen können kurzfristig dazu beitragen, energiepolitisch unabhängiger zu werden.

Wasserstoff

Bei hohem Windaufkommen können Netzengpässe auftreten, sodass Windenergieanlagen für einen begrenzten Zeitraum abgeschaltet werden müssen. Aus diesem Grund kann die gesamte Erzeugungskapazität aus technischen Gründen nicht immer voll ausgenutzt werden. Die Änderung soll es erleichtern, den überschüssigen Strom der Windenergieanlage mit Elektrolyseuren zur Produktion von Wasserstoff zu nutzen.

Windenergie und Photovoltaik

Bisherige Braunkohle-Abbaugebiete verfügen über große Flächen, die gut für die Erzeugung von Wind- oder Sonnenenergie genutzt werden können. An diesen Standorten ist oftmals bereits ein guter Anschluss an die Energienetze vorhanden. Um die Flächenpotenziale dieser Tagebaufolgeflächen für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaik- oder Windenergieanlagen schnell und unkompliziert zu erschließen, soll die Nachnutzung für solche Anlagen rechtlich privilegiert werden. Eine neue Verordnungsermächtigung im Baugesetzbuch wird es den betroffenen Bundesländern erleichtern, die Flächen ganz oder teilweise für die Erzeugung erneuerbarer Energien zu nutzen. Für die Länder bedeutet dies, dass sie diesen Anlagen entgegenstehende Raumordnungs- oder Flächennutzungspläne nicht vorab anpassen müssen. Auch eine planerische Ausweisung von Windenergiegebieten ist durch die Anpassung des Baugesetzbuches nicht mehr erforderlich.

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