Energieeinspargesetz EnEG
Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) regelt den Erlass von Verordnungen, mit denen der Energieverbrauch in Gebäuden gesenkt werden soll. Es bildet die gesetzliche Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. So beruht beispielsweise die Energieeinsparverordnung (EnEV) auf dem § 7 EnEG. Da die Verwaltungskompetenz der Länder betroffen ist und deren Zustimmung benötigt wird, bedurfte es für eine Neuregelung der EnEV auch einer Novellierung des EnEG.
Ursprünglich wurde das Gesetz als Reaktion auf die Ölkrise 1976 eingeführt. Die Bundesregierung darf seither in Verordnungen auf der Grundlage des EnEG energetische Anforderungen an Gebäude und ihre Anlagentechnik stellen. So entstanden die Heizungsbetriebsverordnung, die Wärmeschutzverordnung, die Heizungsanlagenverordnung, die Heizkostenverordnung und die Energieeinsparverordnung.
Nachdem mit der Änderung des EnEG 2005 auf Forderungen der
Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden reagiert wurde, ist auch mit den nachfolgenden Änderungen
stets eine weitere Reduzierung des CO₂-Ausstoßes und andere
Energieeinsparungen im Gebäudesektor festgelegt worden. Die
aktuelle Ausgabe ist vom 4. Juli 2013 – das EnEG 2013.
Künftig liegt es mit in der Verantwortung der Fachbetriebe, dass
die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeinsparung erfüllt
werden. Auch der Heimwerker wird in die Pflicht genommen. Bei
Eigenleistung, wie etwa der Dämmung von Leitungen, ist es nun
möglich, eine Erklärung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen
vom Eigentümer zu verlangen. Miteinbezogen in die Überwachung der
Anforderungen aus der EnEV hat die Bundesregierung auch die
Schornsteinfeger über eine Änderung des
Schornsteinfegergesetzes.
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