DIN V 18599 Normenreihe zur Bewertung von Gebäuden
Zur Feststellung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden entwickelte ein gemeinsamer Arbeitsausschuss der Normenausschüsse Bauwesen (NABau), Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS) und Lichttechnik (FNL) die Normenreihe DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung. Die damit erstellte Berechnungsmethode dient der Beurteilung aller aufzuwendenden Energiemengen eines Gebäudes. Es wird der Nutz -, End -, und Primärenergiebedarf für Beheizung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung des zu untersuchenden Gebäudes berechnet. So wird eine integrale Energiebilanzierung erstellt, die den Baukörper, die Nutzung und die Anlagentechnik umfasst und die gegenseitigen Wechselwirkungen sowie Randbedingungen und Klimaregionen mit einbezieht.
Gallerie
Die DIN V 18599 diente bislang der Bilanzierung von
Nichtwohngebäuden, mit den Neuerung der EnEV 2009 darf sie
auch bei der Bilanzierung von Wohngebäuden angewandt
werden.
Die Normenreihe besteht aus 10 Teilen:
- Teil 1 gibt einen Überblick über das Vorgehen bei der
Berechnung. Dabei wird ein Verfahren festgelegt, wie die Gebäude zu
zonieren sind, und es werden Rechenregeln aufgestellt, wie innere
Wärmequellen und Wärmeverluste (Wärmesenken) und technische
Verluste auf die jeweiligen Zonen umgelegt werden.
- Teil 2 definiert die Berechnung des Nutzenergiebedarfs. Dabei
wurde das bestehende Verfahren zur Heizenergieberechnung der DIN EN
832 und DIN 4108-6 um die Bereiche Kühlung und Raumlufttechnik
erweitert.
- Teil 3 beschäftigt sich mit zentralen raumlufttechnischen
Anlagen (RLT-Anlagen). Es wird deren Nutzenergiebedarf für das
Heizen, Kühlen, Befeuchten und Entfeuchten berechnet sowie der
Bedarf durch die Luftförderung.
- Teil 4 bezieht die Beleuchtung mit ein. Dabei werden sowohl die
installierte Anschlussleistung des Beleuchtungssystems, die
Tageslichtversorgung, die Beleuchtungskontrollsysteme als auch die
Nutzungsanforderungen berücksichtigt. Die Wärmeentwicklung der
künstlichen Beleuchtung fließt in die thermische Zonenbilanzierung
mit ein.
- Teil 5 hat seine Grundlage in der Methodik der DIN V 4701-10 zu
Bilanzierung von Heizsystemen. Das Berechnungsverfahren ist jedoch
weiter gefasst, um Einschränkungen bei der Gebäudenutzung oder des
bauseitigen Heizwärmebedarfs zu eliminieren.
- Teil 6 beschreibt das Vorgehen zur energetischen Bewertung für
Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen.
- Teil 7 beschreibt und legt die Bewertung von Systemen zur
Kühlung und Klimatisierung im Wohnungsbereich sowie bei
Nichtwohngebäuden der Lüftungssysteme fest. Dabei wird der
berechnete Bedarf für die Raumkühlung aus Teil 2 und der
Außenluftaufbereitung aus Teil 3 zu Grunde gelegt und unter
Einbeziehung der Übergabe- und Verteilungsverluste für die
Raumkühlung und RLT-Kühlung sowie RLT-Heizung berechnet und
Randbedingungen für Komponenten der Raumlufttechnik definiert.
- Teil 8 regelt die Bewertung von Systemen zur
Trinkwassererwärmung. Hier wurde, wie bei Teil 5 auf die vorhandene
Methodik aus der DIN V 4701-10 aufgebaut.
- Teil 9 beschäftigt sich mit der Berechnung des energetischen
Aufwands bei Kraft-Wärme-gekoppelten Systemen die zur
Wärmeerzeugung innerhalb des Gebäudes stehen, z.B.
Block-Heiz-Kraftwerken (BHKW).
- Teil 10 schließt die Normenreihe mit der Aufstellung von Nutzungsrandbedingungen ab. Sie dienen als Grundlage für den öffentlich-rechtlichen Nachweis und enthalten Informationen für Anwendungen im Rahmen der Energieberatung. Außerdem werden Klimadaten für das Referenzklima Deutschland zur Verfügung gestellt. Die Klimazonen wurden mittlerweile von 40 auf 800 erweitert.
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