Absturzsicherung

Schutzmaßnahmen gegen Absturz sind ein wichtiger Aspekt der Arbeitssicherheit auf Baustellen. Im Ernstfall können sie Leben retten. Generell sind Arbeitgeber gemäß §3 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, entsprechende Maßnahmen vorzusehen. In weiteren Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften werden mögliche Gefahrenquellen und Maßnahmen konkretisiert.

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Rechtliche Grundlagen

Zu beachten ist einerseits die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.1. Sie fasst arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen sowie Vorgaben für das Betreten von Gefahrenbereichen zusammen. Sie ist Teil der Technischen Regeln für Arbeitsstätten, die die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisieren.

Wichtig sind außerdem die Vorschriften der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie werden von den Fachbereichen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet und haben im Sinne des Sozialgesetzbuches VII Gesetzescharakter, sind also ebenso rechtsverbindlich. Die Regelungen sind sowohl von Unternehmer*innen und Versicherten einzuhalten als auch von anderen Personengruppen auf dem Bau, zum Beispiel Soloselbstständigen.

Die DGUV-Vorschrift 38: Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (früher BGV C22) umfasst neben der Baustellenleitung und -aufsicht die Standsicherheit und Tragfähigkeit von baulichen Anlagen oder Einrichtungen, den Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen sowie Gefahren durch Absturz oder herabfallende Gegenstände. Ergänzend zur Vorschrift wurde die DGUV-Regel 101-038 veröffentlicht. Sie enthält Ausführungen und Erläuterungen zu den einzelnen Paragrafen und Absätzen der Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten, etwa zur Absturzsicherung. Es werden konkrete Präventionsmaßnahmen benannt und praxisnahe Hilfestellungen zum Erfüllen der Schutzziele gegeben.

Eine Übersicht vermittelt die Tabelle der Fach-Information Nr. 0057 Schutz vor Absturz – Maßnahmenmatrix, die die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) herausgegeben hat (siehe Surftipps).

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Festlegung der Maßnahmen

Unternehmer*innen müssen im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche Gefährdungen vorliegen und ob eine Absturzsicherung nötig ist. Dazu berücksichtigen sie folgende Aspekte:

  • Absturzhöhe (Gemäß §9 der DGUV-Vorschrift 38 besteht eine Absturzgefahr ab einer Absturzhöhe von über 1 m)
  • Art und Dauer der Tätigkeit
  • körperliche Belastung
  • Abstand von der Absturzkante
  • Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Standplatzes oder der Standfläche
  • Beschaffenheit der tiefer gelegenen Flächen
  • Beschaffenheit der Arbeitsumgebung und gefährdende äußere Einflüsse
  • Beschaffenheit der Arbeitsfläche im Hinblick auf Vertiefungen sowie auf Öffnungen in Böden, Decken und Dachflächen

Bauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Daraus leitet sich folgende Rangfolge ab:

  • Absturzsicherungen
  • Sind aus betriebstechnischen Gründen keine Absturzsicherungen möglich, können Auffangeinrichtungen verwendet werden. Dabei kann es sich etwa um Schutznetze, Sicherheitsnetze, Schutzwände oder Schutzgerüste handeln.
  • Sind aus betriebstechnischen Gründen weder Absturzsicherungen noch Auffangeinrichtungen möglich, wird auf persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zurückgegriffen. Welche PSAgA geeignet ist, muss sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.

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Maßnahmen

Die in der DGUV-Vorschrift 38 und in der DGUV-Regel 101-038 enthaltenen, baulichen Maßnahmen umfassen fest angebrachte oder bewegliche, gegen unbeabsichtigtes Ausheben gesicherte Umwehrungen aus tragfähigen Materialien. Beträgt die Absturzhöhe weniger als 12,00 m ist ein 1,00 m hohes Geländer ausreichend. Ab einer Absturzhöhe von 12,00 m muss das Geländer 1,10 m hoch sein. Auf ähnliche Weise werden Wandöffnungen gesichert.

Bodenöffnungen erfordern ebenso eine feste oder abnehmbare, gegen unbeabsichtigtes Ausheben gesicherte Umwehrung. Möglich sind auch Abdeckungen aus tragfähigen Materialien/Belägen, beispielsweise Holzbeläge oder Holzbohlen. Span- und OSB-Platten sowie andere Beläge aus geklebten Spänen dürfen nicht verwendet werden.

Der Abstand zu Absturzkanten muss mehr als 2,00 m betragen und zusätzlich gesichert sein – ein Flatterband ist nicht ausreichend. Bei Verkehrswegen hingegen reicht es aus, wenn die Abgrenzung optisch deutlich erkennbar ist.

Fachwissen zum Thema

Welche Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren auf Baustellen notwendig sind, regelt das Arbeitsschutzgesetz.

Welche Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren auf Baustellen notwendig sind, regelt das Arbeitsschutzgesetz.

Grundlagen Schalungen

Arbeitssicherheit

Welche Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren auf Baustellen und beim Gerüstbau notwendig sind, regelt das Arbeitsschutzgesetz.

Tipps zum Thema

Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A2.1 fasst arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen sowie Vorgaben für das Betreten von Gefahrenbereichen zusammen.

Planungshilfen

Arbeitsstättenrichtlinie A2.1

Die Technische Regel konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung und listet Schutzmaßnahmen in entsprechender Rangfolge auf.

Planungshilfen

BG-Bau-Broschüre: Gerüstbau

Die Publikation der Berufsgenossenschaft zur Planung und Ausschreibung von Gerüsten gibt es als kostenlose Pdf-Datei.

In ihrer aktuellen Fassung wurde die Vorschrift neu strukturiert, erheblich gestrafft und inhaltlich grundlegend überarbeitet.

Planungshilfen

DGUV-Vorschrift und -Regel zu Bauarbeiten

Die Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten beinhaltet unter anderem rechtsverbindliche Regelungen zur Baustellenleitung, zur Standsicherheit von baulichen Anlagen sowie zu Gefahren durch Absturz oder herabfallende Gegenstände.

Gefahrenbereiche sollten grundsätzlich so gesichert sein, dass mögliche Unfallstellen nicht zugänglich sind. Die DIN 4426 zu diesem Thema wurde erweitert und überarbeitet.

Planungshilfen

DIN 4426: Sicherheitstechnische Anforderungen in Gefahrenbereichen

Die Norm ist die Grundlage für die Planung von Sicherungssystemen bei der Bauausführung.

Die Matrix enthält unter anderem Maßnahmen zur Absturzsicherung auf Baustellen.

Planungshilfen

Fach-Information Nr. 0057 Schutz vor Absturz

Die Maßnahmenmatrix fasst tabellarisch zusammen, in welchen Fällen schützende Vorrichtungen vorzusehen sind.

Vorlaufend montierte Geländer reduzieren im Sinne der Neufassung der TRBS das Absturzrisiko bei Gerüstbau und -nutzung.

Planungshilfen

TRBS 2121: Technische Regeln für Betriebssicherheit

Die Richtlinie behandelt in Teil 1 die Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten.

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Geschichte des Gerüstbaus

1586 entwickelte Domenico Fontana eine Gerüstkonstruktion für einen Obelisken auf dem Petersplatz im Vatikan

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Gerüstnormen

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Zugänge und Treppen für Gerüste

Gegenläufig montierte Treppe bei einem Getreidesilo in Parma, Italien

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Zu den diversen Erschließungsmöglichkeiten von Gerüstebenen gehören neben Schrägleitern auch Gerüsttreppen oder Treppentürme. Dabei gilt es verschiedene Vorgaben zu beachten.

Gerüstklassen

Maße der lichten Höhe und Breiten der Gerüstlagen nach DIN EN 12811, Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Teil 1: Arbeitsgerüste

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In welchen Breiten und Höhen sind Gerüste verfügbar, wie hoch dürfen Gerüstlagen belastet werden? Die Gerüstklassen geben Aufschluss.

Lagerung und Transport von Gerüsten

Im Abrollcontainer sind alle Gerüstbauteile griffbereit einsortiert und transportfertig.

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Gut verstaut, bleiben die Komponenten lange einsatzfähig und sind schnell griffbereit. Und auch auf der Baustelle zahlt sich das Ordnunghalten aus.

Anforderungen an Gerüsttreppen

Anforderungen an Gerüsttreppen sind in der TRBS 2121 Teil 1, der DGUV Regel 101-002 und in der DIN EN 12811 zu finden.

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Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, gelten eine Reihe von Anforderungen an Maße, Laufrichtung und Tragfähigkeit.

Gerüstarten nach Tragsystem

Standgerüste sind die am häufigsten verwendeten Tragsysteme.

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Je nach Bauwerk und Erreichbarkeit der Arbeitsorte, kommen Stand-, Hänge-, Ausleger- oder Konsolgerüste zum Einsatz.

Definition und Verwendung von Gerüsten

Gerüstarten lassen sich nach Verwendung, Ausbildung und Bauart unterscheiden

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Je nach Verwendung, Art der Ausbildung und Bauart unterscheidet man verschiedene Gerüste ihre Bestandteile.

Absturzsicherung

Ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes auf Baustellen ist die Sicherung von Absturzkanten und Bodenöffnungen.

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3D-Gerüstplanung

Montage, Positionierung, Lastverteilung, Zugänge und Sicherheitsmaßnahmen von Gerüsten können in einem dreidimensionalen Bauwerksmodell abgebildet werden.

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Ein BIM-Modell ermöglicht neben dem Gebäude selbst, auch den Bauprozess gemeinsam zu planen – zum Beispiel hinsichtlich Gerüst- und Sicherheitslösungen.

Bauaufzüge

Aufzüge erleichtern den Materialtransport in große Höhen und sorgen somit für mehr Sicherheit, Geschwindigkeit und eine körperschonendere Arbeit auf Baustellen.

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Gerüstarten nach Verwendung

Gerüste werden ihrer Verwendung entsprechend in drei Hauptkategorien eingeteilt: Arbeitsgerüste, Traggerüste und Schutzgerüste.

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Grundsätzlich lassen sich Arbeitsgerüste, Traggerüste und Schutzgerüste unterscheiden – ein Überblick über ihre Aufgaben und relevante Normen.

PERI Schulungsprogramm

Aktuelles Fachwissen aus der Bau- und Gerüstbaubranche: Seminare zu PERI Systemen, Arbeitssicherheit und betriebswirtschaftlichen Themen.

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