DGUV-Vorschrift und -Regel zu Bauarbeiten

Rechtsverbindliche Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden von den Fachbereichen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet und haben im Sinne des Sozialgesetzbuches VII Gesetzescharakter, sind also rechtsverbindlich. Sie sind neben dem staatlichen Arbeitsschutzrecht einzuhalten, und zwar sowohl von Unternehmer/innen und Versicherten als auch von anderen Personengruppen auf dem Bau, wie etwa Soloselbstständigen.

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Die DGUV-Vorschrift 38: Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten umfasst neben der Baustellenleitung und -aufsicht die Standsicherheit und Tragfähigkeit von baulichen Anlagen oder Einrichtungen, den Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen sowie Gefahren durch Absturz oder herabfallende Gegenstände. Viele dieser Themen sind insbesondere für den Gerüstbau und -betrieb relevant.

In ihrer aktuellen Fassung, die 2020 in Kraft trat, wurde die Vorschrift neu strukturiert, erheblich gestrafft und inhaltlich grundlegend überarbeitet. So konnte die Unfallverhütungsvorschrift von 73 Paragrafen auf 13 reduziert werden. Es erfolgten Anpassungen an das staatliche Vorschriften- und Regelwerk, zudem wurden die bauspezifischen bußgeldbewehrten Regelungen beschränkt. Die Verwendung von Leitern als Arbeitsplatz, die Festlegungen zu Absturzhöhen und zur Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) wurden den Bestimmungen der TRBS 2121 angepasst.

Ergänzend zur Vorschrift wurde die DGUV-Regel 101-038 veröffentlicht. Sie enthält Ausführungen und Erläuterungen zu den einzelnen Paragrafen und Absätzen der Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten, etwa zur Absturzsicherung. Es werden konkrete Präventionsmaßnahmen benannt und praxisnahe Hilfestellungen zum Erfüllen der Schutzziele gegeben.

Die DGUV-Vorschrift 38 und die DGUV-Regel 101-038 können von der Website der BG Bau kostenlos als PDF heruntergeladen werden (siehe Surftipps).

Fachwissen zum Thema

Welche Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren auf Baustellen notwendig sind, regelt das Arbeitsschutzgesetz.

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Welche Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren auf Baustellen und beim Gerüstbau notwendig sind, regelt das Arbeitsschutzgesetz.

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Planungshilfen

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Planungshilfen

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Die Publikation der Berufsgenossenschaft zur Planung und Ausschreibung von Gerüsten gibt es als kostenlose Pdf-Datei.

Gefahrenbereiche sollten grundsätzlich so gesichert sein, dass mögliche Unfallstellen nicht zugänglich sind. Die DIN 4426 zu diesem Thema wurde erweitert und überarbeitet.

Planungshilfen

DIN 4426: Sicherheitstechnische Anforderungen in Gefahrenbereichen

Die Norm ist die Grundlage für die Planung von Sicherungssystemen bei der Bauausführung.

Vorlaufend montierte Geländer reduzieren im Sinne der Neufassung der TRBS das Absturzrisiko bei Gerüstbau und -nutzung.

Planungshilfen

TRBS 2121: Technische Regeln für Betriebssicherheit

Die Richtlinie behandelt in Teil 1 die Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten.

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Arbeitsstättenrichtlinie A2.1

Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A2.1 fasst arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen sowie Vorgaben für das Betreten von Gefahrenbereichen zusammen.

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DGUV-Vorschrift und -Regel zu Bauarbeiten

In ihrer aktuellen Fassung wurde die Vorschrift neu strukturiert, erheblich gestrafft und inhaltlich grundlegend überarbeitet.

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Die Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten beinhaltet unter anderem rechtsverbindliche Regelungen zur Baustellenleitung, zur Standsicherheit von baulichen Anlagen sowie zu Gefahren durch Absturz oder herabfallende Gegenstände.

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Gefahrenbereiche sollten grundsätzlich so gesichert sein, dass mögliche Unfallstellen nicht zugänglich sind. Die DIN 4426 zu diesem Thema wurde erweitert und überarbeitet.

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