Winterlicher Wärmeschutz
Wärmebrücken, Tauwasser und Schimmelpilze
Der winterliche Wärmeschutz hat die Aufgabe, den Wärmeverlust in
einem Gebäude zu reduzieren, den Bewohnern eine hygienisch
einwandfreie Lebensweise zu ermöglichen und einen dauerhaften
Schutz der Baukonstruktionen gegen klimabedingte
Feuchteeinwirkungen sicherzustellen. Voraussetzung ist, dass die
Räume entsprechend ihrer Nutzung ausreichend beheizt und belüftet
werden.
Der bauliche Mindestwärmeschutz ist in der DIN 4108
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden geregelt und
sehr komplex. Zu berücksichtigen sind die einzelnen Bauteile
(Wand-, Decken-, Dachaufbau), die haustechnischen Komponenten
(Heizung, Lüftung, Klimatechnik) sowie die Wärmedämmungen (Art,
Stärke, Eigenschaften). Der Dämmstoff trägt ganz wesentlich zum
Wärmeschutz bei. Wichtigster Kennwert für die Baustoffe und
Bauteile ist der Wärmedurchgangskoeffizient (= U-Wert).
Die verschiedenen bauphysikalischen Vorgänge, die im Bereich des
winterlichen Wärmeschutzes eine Rolle spielen, sind thematisch
nicht einfach voneinander zu trennen. So muss z.B. unbedingt auf
die Vermeidung von Tauwasser geachtet werden, da es ab einer
gewissen Menge unweigerlich zur Schimmelpilzbildung führt.
Vermeidung von Tauwasserbildung in der EnEV
- Modernisierung
Eine bauteilbezogene Tauwasserbildung sollte grundsätzlich vermieden werden. Für den Bereich der Steildächer sind vom Gesetzgeber im Rahmen der EnEV Werte für den Wärmedurchgangskoeffizienten im Falle einer Sanierung vorgegeben worden. Dieser U-Wert muss 0,24 W/m²K oder weniger betragen. (Je geringer die Zahl, desto besser der Dämmwert.)
- Neubau
Bei Neubauten gibt es diese Mindestvorgabe in der Form nicht. Dem Planer wird hier durch das sogenannte Bilanzverfahren, das die gesamte Gebäudehülle einbezieht, eine gestalterische Planungsfreiheit überlassen. Allerdings darf das Gebäude je nach dem Verhältnis von Gebäudevolumen zur Gebäudeoberfläche der Außenwände bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Bei einem Neubau sollte der U-Wert beim Dach trotz der gesetzgeberischen Freiheiten aus energieeffizienter Sicht 0,15 W/m²K nicht übersteigen.
Eine wichtige Anforderung an den winterlichen Wärmeschutz ist es, Wärmebrücken zu vermeiden bzw. zu minimieren. Wärmebrücken sind Stellen der Gebäudehülle, die einen wesentlich kleineren Wärmedurchlasswiderstand aufweisen als die benachbarten Wand- und Deckenteile. Wärmebrücken, zum Beispiel in Form von Balkonkonstruktionen, die an die Wandkonstruktion ungedämmt angeschlossen werden, sollten grundsätzlich vermieden werden.
Oft stellen jedoch auch Raumecken von Außenwänden Wärmebrücken dar. Die Geometrie einer Ecke bedingt, dass die jeweiligen außen liegenden, wärmeabstrahlenden Wandflächen auf der Innenseite über eine wesentlich geringere Fläche verfügen. Diese kleine Fläche kühlt sehr viel schneller aus als eine vergleichbare Fläche in der Wandmitte. Probleme mit der Oberflächentemperatur treten dementsprechend in den Raumecken vermehrt auf.
Vermeidung von Schimmelpilz
Besondere Bedeutung wird dem Schutz vor schädigenden Feuchteeinwirkungen in Bauteilen mit einer nachfolgenden Schimmelpilzbildung beigemessen. Als Zielsetzung gilt eine Oberflächentemperatur (der Außenwand auf der Innenseite gemessen) von mindestes 12,6°C. Ist die Temperatur geringer, kann die Luft bei einer normalen Raumtemperatur von 20°C und einer relativen Luftfeuchte von 55% die in ihr enthaltene Feuchtigkeit nicht mehr aufnehmen. Infolgedessen fällt Wasser in tropfbarer Form aus. Eine dauerhafte relative Luftfeuchtigkeit von 80% im Bereich der kühleren Oberfläche der Wand reicht aus, um Schimmelpilze zum Wachstum anzuregen.