Sanierung von Steildächern
Wärmeschutz bei der Sanierung von Dächern
Eine Sanierung von Steildächern wird vor allem bei schadhaften Dachdeckungen oder Dachkonstruktionen erforderlich. Bei älteren, nicht oder nur gering gedämmten Dächern ist sie zugleich eine wirksame energetische Maßnahme: Über das Dach können – abhängig von Gebäudeform und Dämmstandard – erhebliche Wärmeverluste entstehen. Die Sanierungsmaßnahmen müssen nach den gültigen technischen Regeln geplant und ausgeführt werden, die Statik des Dachstuhls berücksichtigen und den Anforderungen des aktuell gültigen GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz) entsprechen.
Alte Steildachkonstruktionen haben einen U-Wert von bis zu 3,00 W/(m²K) (Baualtersklasse 1957 und älter). Konstruktionen mit Holzwolle-Leichtbauplatten wiesen bis in die 1970er Jahre bereits einen U-Wert von ca. 0,8 W/(m²K) auf. Bei Sanierungen bestehender Dächer gilt aktuell nach GModG (2026) ein Höchstwert von U ≤ 0,24 W/(m²·K). Das bedeutet: Bei einem Sparrenanteil von etwa zehn Prozent und einer Zwischensparrendämmung der Wärmeleitgruppe (WLG) 040 ist meistens eine Dämmdicke von mindestens 20 Zentimetern erforderlich.
Für die energetische Sanierung von geneigten Dächern kommen diese Dämmaufbauten in Betracht:
- Aufsparrendämmung
- Zwischensparrendämmung
- Untersparrendämmung
- Kombinationen aus diesen Systemen
- Dämmung der obersten Geschossdecke
Aufsparrendämmung
Bei der Aufsparrendämmung wird die Dämmschicht oberhalb der Sparren angeordnet. Sie ist besonders sinnvoll, wenn die Dacheindeckung ohnehin erneuert wird, und hat den Vorteil, dass sie eine weitgehend durchgehende, wärmebrückenarme Ebene bildet. Außerdem bleibt der Innenraum auch während der Sanierung nutzbar und die vorhandene Innenbekleidung erhalten. Bei der Aufsparrendämmung erhöht sich die Dachhöhe um die jeweilige Dämmstärke und damit verändern sich die Anschlüsse der Dachhaut, der Traufe, des Ortgangs, der Gauben und der Dachflächenfenster. Unterdeckung, Konterlattung und Befestigung sind als abgestimmtes System auszuführen, denn zwischen Dämmung und Innenraum darf keine unkontrolliert durchströmte Luftschicht entstehen.
Zwischensparrendämmung
Die Zwischensparrendämmung wird zwischen den vorhandenen Sparren eingebaut. Sie kann von innen oder von außen verbaut werden. Besonders als Dämmvariante von innen ist sie eine wirtschaftliche Lösung, denn die Dachdeckung bleibt erhalten und die äußere Dachkante unverändert. Auch die Innenraumhöhe wird nur wenig beeinflusst, sofern die notwendige Dämmstärke in den Sparrenzwischenraum passt. Für zeitgemäße U-Werte bedarf es jedoch meistens höherer Dämmstärken, sodass Sparren aufgedoppelt und so der zu dämmende Zwischenraum erhöht werden müssen, zulasten der Raumhöhe. Der korrekte, lückenlose Einbau des Dämmstoffes und der notwendigen Dampfbremse braucht viel Sorgfalt, und die Sparren bleiben eine Wärmebrücke, die es einzurechnen gilt.
Untersparrendämmung
Die Untersparrendämmung wird innenraumseitig unterhalb der Sparren angeordnet und verringert die Raumhöhe um die Dämmstärke. Als alleinige Maßnahme reicht eine Untersparrendämmung bei ungedämmten Bestandsdächern meist nicht aus. Doch sie wird oft mit einer Zwischensparrendämmung kombiniert, um Aufdopplungen von Sparren zu verhindern, Wärmebrückeneffekte zu minimieren und zugleich eine nutzbare Raumhöhe zu erhalten. Bei nur unzureichend gedämmten Dächern lässt sich gegebenenfalls die Bestandsdämmung mit einer Untersparrendämmung ergänzen, was Material, Kosten und Aufwand spart. Auch bei der Untersparrendämmung müssen die luftdichte Ebene, Anschlüsse und Durchdringungen sorgfältig geplant und ausgeführt werden.
Dämmung der obersten Geschossdecke
Die einfachste und kostengünstigste Maßnahme für die energetische Sanierung unbeheizter und unbewohnter Dachräume ist die Dämmung der obersten Geschossdecke. Sie verringert das beheizte Gebäudevolumen, schränkt aber auch die Nutzbarkeit des Dachraumes ein.
Feuchte- und Luftdichtheitsschutz
Bestandsdächer haben oft unregelmäßige Bauteiloberflächen und schräge Geometrien. Hier braucht es besonders viel Aufmerksamkeit, um die Dämmung lückenlos an angrenzende Bauteile anzuschließen und damit Wärmebrücken zu vermeiden. Zudem müssen, passend zu jeder Dämmweise, auch Feuchteschutz und Luftdichtheit korrekt geplant werden, um den Eintrag von Luftfeuchtigkeit in die Dämmebene und in der Folge Bauschäden durch Tauwasseranfall an den Bauteilen zu verhindern. Die Luftdichtheit lässt sich durch Dampfbremsbahnen oder geeignete Plattenwerkstoffe herstellen. Auch bei der Verlegung der luftdichten Ebene sind Stöße, Anschlüsse und Durchdringungen sehr sorgfältig zu planen und auszuführen.
Die Lage der luftdichten Ebene richtet sich nach dem jeweiligen Dachaufbau und der Position der Dämmung. Je nach Konstruktion braucht es einen Nachweis zum Tauwasseranfall nach DIN 4108 Teil 3 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz; Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung.
Bei Unter- und Zwischensparrendämmungen liegt die Dampfbremse in der Regel raumseitig der Hauptdämmschicht und verhindert so den Eintrag von Luftfeuchtigkeit in die Hauptdämmebene. Eine raumseitige Überdämmung ist nur in begrenztem Umfang möglich: Nach der sogenannten 20-Prozent-Regel darf der Wärmedurchlasswiderstand der innenseitig liegenden Dämmschicht höchstens zwanzig Prozent des Wärmedurchlasswiderstands der Gesamtkonstruktion betragen. Bei abweichenden oder feuchtekritischen Aufbauten ist ein Feuchteschutznachweis erforderlich.
Bleibt die Dachkonstruktion erhalten, ist zu prüfen, ob eine funktionsfähige wasserführende Ebene vorhanden ist oder ergänzt werden muss. Diffusionsoffene Unterdeckungen oder Unterspannbahnen ermöglichen die Austrocknung der Konstruktion nach außen. Feuchteadaptive Dampfbremsen können – je nach Dachaufbau – die Austrocknung nach innen unterstützen.