Dämmung von nicht belüfteten Flachdächern

Gallerie

Folgende Aspekte sind bei der Dämmung von unbelüfteten Dächern zu beachten:

  • Feuchtigkeitseinschlüsse zwischen Dampfsperre und Dachabdichtung sind sicher zu vermeiden. Die Wärmedämmstoffe sind während der Lagerung und Verlegung vor Durchfeuchtung zu schützen. Eine Verlegung der Dämmplatten bei Regen ist nicht möglich. Feuchtigkeitseinschlüsse würden in Form von Wasserdampf durch die Dämmschicht durchdiffundieren, sich unter der Dachabdichtung sammeln und zu Dampfblasen führen.
  • Flachdächer sollen entsprechend den Flachdachrichtlinien ein Gefälle von mindestens 2% haben. Diese Forderung kann leicht erfüllt werden durch die Verwendung von Gefälledämmelementen. Diese Dämmungen werden nach computergesteuerten Schnittlisten mittels automatischer Programmsteuerung in Platten geschnitten, nachdem eine genaue Planung der gesamten Gefälledämmung mit Verlegeplänen und Elementlisten erstellt wurde. Bei Gefälledämmschichten müssen Dachneigungen, Gefälleverlauf und Dämmschichtdicke so geplant werden, dass im Bereich des tiefsten Punktes (Regenablauf) der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, Tab. 1 nicht unterschritten wird. Die Anfangsdicke sollte 80 mm betragen. Bei größeren Dämmstoffdicken sollte die Dämmschicht zweilagig ausgeführt werden.
  • Bei Stahltrapezdächern, bei denen die Nichtbrennbarkeit eine Rolle spielt, werden meist Dämmstoffe aus druckbelastbaren PUR-Hartschaumdämmstoffen, Mineralwolle oder EPS verwendet.
  • Beim Gründach ist die Voraussetzung für ein dauerhaftes Funktionieren der Systemaufbau. Er garantiert den für die Vegetation elementaren Wasser-/Lufthaushalt. Als ausgesprochen günstig in einem Gründachsystemaufbau haben sich Dränelemente aus expandiertem Polystyrol bewährt. Die Elemente speichern eine gewisse Wassermenge zur Versorgung der Begrünung. Vollflächig verlegt, führt ihr unterseitiges Kanalsystem das Überschusswasser sicher in die Dachgullys ab.
  • Bei Umkehrdächern (UK-Dächer) ist die Wärmedämmschicht im direkten Feuchtekontakt, was für den eingesetzten Dämmstoff (extrudierter Polystyrol-Hartschaum XPS) selbst problemlos ist. Probeentnahmen bei alten UK-Dächern haben gezeigt, dass bei richtigem Einbau von XPS-Platten nur maximal 1-2 Vol.-% Feuchte aufgenommen werden. Da die Sicherheitszuschläge auf den Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit erheblich höher sind, hat diese Feuchteaufnahme keinen negativen Einfluss auf den U-Wert.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), am 1. November 2020 in Kraft getreten, hat folgende bisherige Energieregeln für Gebäude außer Kraft gesetzt: Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013), Energieeinsparverordnung (EnEV 2014, ab 2016 erhöhter Neubau-Standard), Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011). Das GEG regelt alle Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, den Einsatz erneuerbarer Energien in Altbau und Neubau sowie die Randbedingungen von Energieausweisen. Bei Flachdächern bleiben die wesentlichen Aspekte gleich – das heißt, die in der zuvor mit der EnEV festgelegten U-Werte verändern sich nicht.

  • Das GEG fordert bei der Sanierung bestehender Flachdächer einen U-Wert von max. 0,20 W/(m²K) bei Wohngebäuden und Zonen von Nichtwohngebäuden mit einer Raumtemperatur mind. 19°C. Zonen von Nichtwohngebäuden mit einer Innentemperatur von 12-19°C müssen einen U-Wert von 0,35 W/m²K aufweisen. Diese Anforderungen sind generell einzuhalten, wenn eine neue Dachabdichtung aufgebracht wird und die alte ihre abdichtende Funktion verliert. Im Falle einer Dachsanierung, bei der die abdichtende Funktion sowohl von der alten als auch von der neuen Abdichtung übernommen wird (z.B. bei der Reparatur von Leckagen), sind die Anforderungen nicht zwingend einzuhalten. Der max. U-Wert von 0,20 W/m²K ist ferner bei der Erneuerung oder Aufbringung einer innenseitigen Bekleidung oder Verschalung sowie beim Einbau von Dämmschichten einzuhalten.

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