Allgemeines zum Wärmeschutz
Ziele und Gesetzesvorgaben
Seit 01.11.2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz GEG in Kraft getreten. Das GEG löst die bisherigen Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014/2016), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmG 2011) ab. Dieses Gesetz gilt für fast alle beheizten und gekühlten Gebäude und deren Anlagetechniken.
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Übergeordnetes Ziel des baulichen Wärmeschutzes ist es, ein angenehmes Raumklima zu gewährleisten. Die Außenbauteile eines Gebäudes müssen je nach Jahreszeit auf sehr unterschiedliche klimatische Bedingungen reagieren können. Dementsprechend wird zwischen winterlichem und sommerlichem Wärmeschutz unterschieden. Der bauliche Wärmeschutz ist geregelt in der DIN 4108: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden. Die gesetzliche Vorgabe – das GEG – nimmt mehrfach auf diese Norm Bezug; hier sind Anforderungen an das Bauteil Flachdach definiert. Die oberste Geschossdecke bzw. das Dach muss normgerecht gedämmt werden.
Winterlicher Wärmeschutz hat die Aufgabe, den Wärmeverlust in einem Gebäude zu reduzieren, den Bewohnern eine hygienisch einwandfreie Lebensweise zu ermöglichen und einen dauerhaften Schutz der Baukonstruktionen gegen klimabedingte Feuchteeinwirkungen sicherzustellen. Voraussetzung ist, dass die Räume entsprechend ihrer Nutzung ausreichend beheizt und belüftet werden. Für den winterlichen Wärmeschutz ist die richtige Auswahl des Dämmstoffes bzw. die Reduzierung von Wärmebrücken von entscheidender Bedeutung. Dafür wird der entsprechende rechnerische Nachweis nach der normierten Methode geführt.
Das Ziel des sommerlichen Wärmeschutzes ist es, eine
Aufheizung der Räumlichkeiten zu vermeiden. Der sommerliche
Wärmeschutz wird beeinflusst durch die folgenden Faktoren:
- Raumgröße
- Wärmespeicherfähigkeit insbesondere innenliegender
Bauteile
- Orientierung der Fenster
- Wärmedämmfähigkeit der Außenbauteile
- Art der Verglasung und der Sonnenschutzeinrichtung
- Interne Wärmequellen wie Personenwärme, Abwärme von Computern oder Beleuchtung
Allgemein gilt: Der Wärmedurchlasswiderstand der Gesamtkonstruktion soll von der warmen zur kalten Seite hin zunehmen und der Wasserdampfdiffusionswiderstand soll von der warmen zur kalten Seite hin abnehmen.
Fachwissen zum Thema
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