Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern
Leitfaden für PV-Betriebskonzepte
Als Entscheidungshilfe bei der Wahl einer geeigneten
Photovoltaikanlage für Mehrparteienhäuser hat die Energieagentur im
Juli 2024 den Leitfaden Betriebskonzepte für Photovoltaik auf
Mehrparteienhäusern herausgegeben. Die Veröffentlichung richtet
sich an Gebäudeeigentümer*innen und
Wohnungseigentümer*innengemeinschaften (WEG) sowie
Baugesellschaften und Genossenschaften und kann auch für
Planer*innen und Energieberater*innen von Interesse sein.
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Der Leitfaden liefert einen Überblick über die möglichen und derzeit üblichen Betriebskonzepte von PV-Anlagen auf Mehrparteienhäusern. Dabei geht es um Fragen, wie: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Photovoltaik-Anlage installiert werden kann? Wie lässt sich eine solche Anlage im Geschosswohnungsbau und bei den dort oft anzutreffenden Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sinnvoll umsetzen? Darauf folgt ein umfangreiches Glossar, in dem themenspezifische Begriffe ausführlich beschrieben sind.
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Mit der Planungshilfe erhalten Leser*innen einen Überblick über die verschiedenen möglichen Betriebskonzepte. Unterschieden werden folgende:
1. Stromlieferung innerhalb des Hauses
Der PV-Strom
wird allen interessierten Wohn- und Gewerbeeinheiten zur Verfügung
gestellt. Das Mitmachen ist dabei so flexibel wie der Wechsel des
Stromanbieters. Im Rahmen eines Einzählermodells kann jedoch auch
alles in die eigene Hand genommen werden.
2. Allgemeinstromversorgung
Die PV-Anlage versorgt
lediglich gemeinschaftlich genutzte Objekte und dessen
Stromverbraucher wie etwa das Treppenhaus, die Tiefgarage oder die
Wärmepumpe. Die WEG tritt dabei als Anlagenbetreiber und Investor
auf. Nicht vor Ort genutzter Strom wird in das öffentliche Netz
eingespeist und über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
vergütet.
3. Einzelanlagen
Einzelne Wohneinheiten betreiben
jeweils eigene PV-Anlagen mit getrennten Zählern. Die
Gebäudeeigentümer können das Dach in Teilstücken an einzelne
Wohnparteien vermieten.
4. Volleinspeisung
Der Photovoltaik-Strom wird
vollständig ins öffentliche Netz eingespeist. Je größer die
erzeugte Strommenge und je geringer die Investitionskosten, desto
wirtschaftlicher ist eine reine Volleinspeisung. Ist die
Volleinspeisung wirtschaftlich und die Rendite ausreichend, stellt
sie das einfachste Konzept zur Realisierung einer
Photovoltaikanlage dar. Nach EEG 2023 ist es zudem möglich, zwei
voneinander getrennte Anlagen zu errichten: eine zur
Eigenversorgung, die andere zur Volleinspeisung.
Der Leitfaden kann kostenlos von der Webseite der Energieagentur Regio heruntergeladen werden (siehe Surftipps).
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