Risikobewertung nach DIN VDE 0100-420:2019-10
Leitfaden vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie
Vorbeugender Brandschutz ist unerlässlich. Welche Maßnahmen zum Schutz vor den thermischen Auswirkungen von Fehlerlichtbögen zu ergreifen sind, gibt die Norm DIN VDE 0100-420 vor. Seit Oktober 2019 ist die aktualisierte Fassung in Kraft, die die Ausgabe 2016-02 ablöst. Einen kompakten Leitfaden mit Einzelheiten und wesentlichen Änderungen hat der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ZVEI mit der Publikation Risikobewertung nach DIN VDE 0100-420:2019-10 herausgegeben.
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Mit der DIN VDE 0100 soll die Sicherheit von Personen, Nutztieren und Sachwerten vor Gefahr oder Beschädigung gewährleistet werden, die bei stimmungsgemäßem Gebrauch von elektrischen Anlagen entstehen können. Teil 420 dieser Normenreihe beschreibt Maßnahmen, die die Sicherheit sowie die sichere Funktion der elektrischen Anlage vor Gefährdungen gewährleisten, die unter anderem von thermischen Auswirkungen von Betriebsmitteln wie beispielsweise unzulässige Erwärmung, Brandgefahr, Entzündung ausgehen.
Die Publikation ist als Entscheidungshilfe zur Anwendung einer Risiko- und Sicherheitsbewertung konzipiert und richtet sich vornehmlich an Elektroplaner, Elektroinstallateure und Errichter. Sie steht auf der Seite des Fachverbands zum kostenfreien Download zur Verfügung (siehe Surftipps).
Aus dem Inhalt:
- Unabhängig von der Gebäudeart und -nutzung werden besondere Maßnahmen für alle Räumlichkeiten mit Schlafgelegenheiten empfohlen.
- Eine Risiko- und Sicherheitsbewertung ist nach dieser Norm für bestimmte Bauwerke und Bereiche durchzuführen. Auf dieser Basis ermittelte besondere Risiken erfordern besondere bauliche, anlagentechnische oder organisatorische Maßnahmen.
- Die Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDD) stellt eine geeignete anlagentechnische Maßnahme zur Risikominimierung dar.
- Erweiterung der Anforderungen auf mehrphasige Wechselstromsysteme sowie Streichung der Limitierung des Betriebsstroms.
Der Geltungsbereich der DIN VDE 0100-420:2019-10 erstreckt sich auf Neuanlagen beziehungsweise die Erweiterung oder Änderung von Bestandsanlagen. Für Anlagen, die sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Neufassung in Planung oder im Bau befinden, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2021.
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