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Strombezug: Woher kommt der Strom?
Öffentliche Stromversorgung und private Stromerzeuger
Grundsätzlich lässt sich die Stromversorgung in Deutschland in vier Bereiche unterteilen, für die Stromversorgung von Gebäuden sind die beiden erstgenannten zuständig:
- Öffentliche Stromversorgung: Hauptanteil der Elektrizitätsversorgung
- Private Stromerzeuger: Zahlenmäßig stärkste Gruppe, aber geringster Anteil an der Gesamtstromerzeugung
- Eigene Kraftwerke der Industrie
- Eigenanlagen der deutschen Bahn
Öffentliche Stromversorgung
In Deutschland gibt es so viele Energieversorger, wie in keinem
anderen Land Europas. Weit über 1.000 Unternehmen kümmern sich
allein um die Elektrizitätsversorgung. Neben einer Reihe großer
Unternehmen existiert eine Vielzahl kleiner und mittlerer
Energieversorger, die sich in ihrer Mehrheit in kommunaler Hand
befinden (Stadtwerke) und etwa zwei Drittel der Unternehmen
ausmachen. Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und
Wasserwirtschaft (BDEW) verteilen sich diese Unternehmen im
Wesentlichen auf folgende Bereiche (Stand: Sommer 2010):
- 300 Stromerzeuger (> 1MW)
- 910 Verteilungsnetzbetreiber
- 120 Stromhändler
- 1.030 Stromlieferanten.
Private Stromerzeuger
Aus Tausenden Windkraftanlagen, PV-Anlagen,
Kleinst-Wasserkraftwerken, KWK-Anlagen und anderen Kleinkraftwerken
wird Strom in das öffentliche Netz eingespeist. Diese zahlenmäßig
stärkste Gruppe hat derzeit den geringsten Anteil an der
Gesamtstromerzeugung. Aufgrund der im Frühjahr 2011 eingeleiteten
sogenannten Energiewende wird ihr Anteil künftig aber deutlich
steigen. Für die direkte Stromerzeugung am und im Gebäude haben
sich derzeit hauptsächlich die Photovoltaik (PV) und die
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) durchgesetzt.
Der mit Eigenanlagen erzeugte Strom kann ohne Kopplung mit dem
öffentlichen Netz direkt im Haus verbraucht werden. Solche
autarken, netzunabhängigen Systeme (Inselsysteme) sind üblich bei
entfernt gelegenen Gebäuden, z. B. Ferienhäuser, wo sich der
Aufwand bzw. die Kosten für eine Netzkopplung nicht lohnen.
Das Erzeugen von Eigenstrom zum direkten Verbrauch im Gebäude stößt
bei regenerativen Quellen (Sonne und Wind) rasch an Grenzen, weil
diese – verursacht z. B. durch Windstille oder Bewölkung – nicht
kontinuierlich in der jeweils benötigten Menge verfügbar
sind.
Gesetzliche Regelungen
Die Stromwirtschaft unterliegt einer Reihe von gesetzlichen
Regelungen mit unterschiedlicher rechtlicher Bedeutung, die auch
von der Gebäudewirtschaft zu beachten sind. Die wichtigsten
sind:
- das Energiewirtschaftsgesetz
- das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- die Energieeinsparverordnung (EnEV)
- und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
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