Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern

Leitfaden für PV-Betriebskonzepte

Als Entscheidungshilfe bei der Wahl einer geeigneten Photovoltaikanlage für Mehrparteienhäuser hat die Energieagentur im Juli 2024 den Leitfaden Betriebskonzepte für Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern herausgegeben. Die Veröffentlichung richtet sich an Gebäudeeigentümer*innen und Wohnungseigentümer*innengemeinschaften (WEG) sowie Baugesellschaften und Genossenschaften und kann auch für Planer*innen und Energieberater*innen von Interesse sein.     

Der Leitfaden gibt einen Überblick über die verschiedenen möglichen Betriebskonzepte für Mehrparteienhäusern.

Der Leitfaden liefert einen Überblick über die möglichen und derzeit üblichen Betriebskonzepte von PV-Anlagen auf Mehrparteienhäusern. Dabei geht es um Fragen, wie: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Photovoltaik-Anlage installiert werden kann? Wie lässt sich eine solche Anlage im Geschosswohnungsbau und bei den dort oft anzutreffenden Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sinnvoll umsetzen? Darauf folgt ein umfangreiches Glossar, in dem themenspezifische Begriffe ausführlich beschrieben sind.


Mit der Planungshilfe erhalten Leser*innen einen Überblick über die verschiedenen möglichen Betriebskonzepte. Unterschieden werden folgende:

1. Stromlieferung innerhalb des Hauses
Der PV-Strom wird allen interessierten Wohn- und Gewerbeeinheiten zur Verfügung gestellt. Das Mitmachen ist dabei so flexibel wie der Wechsel des Stromanbieters. Im Rahmen eines Einzählermodells kann jedoch auch alles in die eigene Hand genommen werden.

2. Allgemeinstromversorgung
Die PV-Anlage versorgt lediglich gemeinschaftlich genutzte Objekte und dessen Stromverbraucher wie etwa das Treppenhaus, die Tiefgarage oder die Wärmepumpe. Die WEG tritt dabei als Anlagenbetreiber und Investor auf. Nicht vor Ort genutzter Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet.

3. Einzelanlagen
Einzelne Wohneinheiten betreiben jeweils eigene PV-Anlagen mit getrennten Zählern. Die Gebäudeeigentümer können das Dach in Teilstücken an einzelne Wohnparteien vermieten.

4. Volleinspeisung
Der Photovoltaik-Strom wird vollständig ins öffentliche Netz eingespeist. Je größer die erzeugte Strommenge und je geringer die Investitionskosten, desto wirtschaftlicher ist eine reine Volleinspeisung. Ist die Volleinspeisung wirtschaftlich und die Rendite ausreichend, stellt sie das einfachste Konzept zur Realisierung einer Photovoltaikanlage dar. Nach EEG 2023 ist es zudem möglich, zwei voneinander getrennte Anlagen zu errichten: eine zur Eigenversorgung, die andere zur Volleinspeisung.

Der Leitfaden kann kostenlos von der Webseite der Energieagentur Regio heruntergeladen werden (siehe Surftipps).

Leitfaden: Energieagentur Regio, Freiburg

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