Licht als Dienstleistung
ZVEI-Leitfaden: Light as a Service
Abonnement-Modelle gewinnen in der heutigen Wirtschaft zunehmend an Bedeutung: Statt einmalige Käufe zu tätigen, entscheiden sich immer mehr Kund*innen für regelmäßige Zahlungen, um kontinuierlichen Zugang zu einem Produkt oder einer Dienstleistung zu erhalten. Bereits durchgesetzt hat sich dieses Modell unter anderem bei Streaming-Diensten, Softwarelösungen oder auch physischen Güter wie Lebensmittel-Boxen oder Kontaktlinsen-Abos. Dass sich diese Lösung auch auf die Beleuchtung übertragen lässt, zeigt das Dienstleistungsmodell Light as a Service (LaaS).
Gallerie
Anbieter von LaaS stellen im Gegensatz zum Projektmodell, Beleuchtung als Dienstleistung bereit. Kund*innen kaufen hierbei keine Beleuchtungsanlage, sondern erhalten für einen festgelegten Zeitraum das Licht dort, wo sie es benötigen – abhängig von den Kriterien, die vorab zwischen Kund*innen und Anbieter*innen festgelegt wurden. Letztere übernehmen im Grunde die Funktion eines Generalunternehmers für das Licht: Sie sind verantwortlich für Beratung, Planung, Produktbereitstellung, Montage, Wartung, Betrieb und Entsorgung.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung von LaaS ist eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Der vorliegende ZVEI-Leitfaden stellt das LaaS-Konzept vor und soll die herstellenden Unternehmen bei der Konzeption eines LaaS-Projekts unterstützen. Darüber hinaus soll der Leitfaden durch die Definition von Begrifflichkeiten dazu beitragen, eine einheitliche Sprachregelung zu schaffen, um die Vergleichbarkeit verschiedener LaaS Angebote zu erhöhen.
Der Leitfaden kann auf der Webseite des ZVEI kostenlos
heruntergeladen werden (siehe Surftipps).
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