Haustrennwand Mauerwerk
Gallerie
Die DIN 4109 fordert für Trennwände in Doppel- oder
Reihenhäusern ein Schalldämm-Maß von R'w=57dB
(Mindestanforderungen) und R'w=67 dB für einen erhöhten Schallschutz. Anforderungen, die in der Regel nur
mit zweischaligen Wänden erreichbar sind, da diese eine um mehr als
12 dB höhere Schalldämmung bieten als einschalige Wände mit
gleichem Flächengewicht.
Für die Ausführung zweischaliger Trennwände enthält das Beiblatt
zur DIN 4109 folgende Hinweise:
- Mindestens 150 kg/m² muss die flächenbezogene Masse der
Einzelschalen mit etwaigem Putz, die Dicke der Trennfuge mindestens
30 mm betragen.
- Der Fugenhohlraum ist mit dicht gestoßenen und vollflächig
verlegten mineralischen Faserdämmplatten nach DIN 18165 Teil 2,
Anwendungstyp T (Trittschalldämmplatten) auszuführen. Das heißt,
bei gemauerten Trennwänden werden Trittschalldämmplatten nach DIN
18165 T 2 verwendet.
- Die Trennfuge muss auch die Decken trennen.
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