Flankenschutz bei Innendämmungen
Innendämmungen kommen meist bei Sanierungen im Denkmalschutz zum Einsatz, weil sie den Erhalt der vorhandenen Altbaufassaden ermöglichen. Werden die Außenwände innenseitig gedämmt, ist besonderes Augenmerk auf einbindende Bauteile wie zum Beispiel Innenwände zu richten. An solchen Anschlusspunkten entstehen leicht Wärmebrücken, d.h. Zonen mit stark abgesenkter Oberflächentemperatur und erhöhtem Wärmeverlust.
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Eine Lösung für dieses bauphysikalische Problem bietet die Ausbildung eines sogenannten Flankenschutzes. Dabei wird die einbindende Innenwand über ihre gesamten Höhe mit einem mindestens 30 cm breiten Streifen zu beiden Seiten gedämmt. Die Flankendämmung kann mit einer geringeren Dämmstärke als die flächige Innendämmung ausgeführt werden, gängige Dicken liegen - je nach Materialwahl - zwischen 2 bis 3 cm. Der Flankenschutz wird genauso bei einbindenden Geschossdecken angewendet. Aus optischen Gründen kann die Flankendämmung auch als Keil ausgebildet werden, damit im Raum kein Versprung in der Wand bzw. in der Decke entsteht.
Bei nicht ausreichenden Flankenschutz kann es, wenn die
Oberflächentemperatur an der Anschlussstelle zwischen Außen- und
Innenwand unter 12,6°C fällt, unter Umständen zu Tauwasser- und
Schimmelpilzbildung kommen.
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