Oberste Geschossdecke nachträglich dämmen
Bei nicht genutzten und genutzten Spitzböden
Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist bei nicht genutzten Spitzböden die leichteste und preiswerteste Dämm-Maßnahme. Bei plattenförmigen Dämmstoffen ist eine mehrlagige, versetzte Einbringung des Materials empfehlenswert. Eine oberseitige Abdeckung, z.B. Spanplatten mit Nut und Feder, kann lose verlegt werden. Oft kann der Dämmstoff in Form von schüttfähigen oder einblasbaren Dämmstoffen eingebracht werden. Wenn die alten Ausfachungen von Holzbalkendecken noch in Ordnung sind, können auch die Schlacken- oder Stakenausfachungen an Ort und Stelle bleiben.
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Schwieriger und teurer ist die Dämmung von Geschossdecken in Mehrfamilienhäusern mit Trocken- und Abstellkammern. Hier sind nur Konstruktionen einsetzbar, die ausreichende Tragfähigkeit besitzen. Dies erfordert den Einbau von trittschallgedämmten Lagerhölzern, zwischen die der Dämmstoff eingebaut wird, oder die Verwendung von begehbaren Dämmstoffplatten. Der Bodenbelag sollte eine wasserundurchlässige Oberfläche aufweisen. Weitere Folgearbeiten ergeben sich aus der nun ca. 20 - 25 cm höheren Lage der Fußbodenoberkante. Dadurch müssen die Durchgangshöhe von Türen und die Austrittshöhe von Treppen ggf. angepasst werden.
In der aktuellen Fassung der EnEV 2014 gilt für Eigentümer von
Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden gemäß § 10 Nachrüstung
bei Anlagen und Gebäuden, Absatz 3, die dämmtechnische
Nachrüstung aller ungenügend gedämmten Dachböden, so dass der
Wärmedurchgangskoeffizient der obersten
Geschossdecke 0,24 W/m2K nicht überschreitet. Erreicht wird dieser
Wert bespielsweise durch eine 14 cm dicke Dämmung mit einer WLG von
035 auf der obersten Decke. Ausnahmen von dieser Nachrüstpflicht
gelten in bestimmten Fällen für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei
Wohneinheiten sowie bei nachweislicher Unrentabilität der Maßnahme
gemäß § 10 Absatz 4 und 5.
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