Oberste Geschossdecke nachträglich dämmen

Bei nicht genutzten und genutzten Spitzböden

Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist bei nicht genutzten Spitzböden die leichteste und preiswerteste Dämm-Maßnahme. Bei plattenförmigen Dämmstoffen ist eine mehrlagige, versetzte Einbringung des Materials empfehlenswert. Eine oberseitige Abdeckung, z.B. Spanplatten mit Nut und Feder, kann lose verlegt werden. Oft kann der Dämmstoff in Form von schüttfähigen oder einblasbaren Dämmstoffen eingebracht werden. Wenn die alten Ausfachungen von Holzbalkendecken noch in Ordnung sind, können auch die Schlacken- oder Stakenausfachungen an Ort und Stelle bleiben.

Einbau einer weichen Dämmung zwischen Lagerhölzern und einer begehbaren Auflage aus OSB-Platten

Schwieriger und teurer ist die Dämmung von Geschossdecken in Mehrfamilienhäusern mit Trocken- und Abstellkammern. Hier sind nur Konstruktionen einsetzbar, die ausreichende Tragfähigkeit besitzen. Dies erfordert den Einbau von trittschallgedämmten Lagerhölzern, zwischen die der Dämmstoff eingebaut wird, oder die Verwendung von begehbaren Dämmstoffplatten. Der Bodenbelag sollte eine wasserundurchlässige Oberfläche aufweisen. Weitere Folgearbeiten ergeben sich aus der nun ca. 20 - 25 cm höheren Lage der Fußbodenoberkante. Dadurch müssen die Durchgangshöhe von Türen und die Austrittshöhe von Treppen ggf. angepasst werden.

In der aktuellen Fassung der EnEV 2014 gilt für Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden gemäß § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden, Absatz 3, die dämmtechnische Nachrüstung aller ungenügend gedämmten Dachböden, so dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 W/m2K nicht überschreitet. Erreicht wird dieser Wert bespielsweise durch eine 14 cm dicke Dämmung mit einer WLG von 035 auf der obersten Decke. Ausnahmen von dieser Nachrüstpflicht gelten in bestimmten Fällen für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten sowie bei nachweislicher Unrentabilität der Maßnahme gemäß § 10 Absatz 4 und 5.

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Verlegung begehbarer, mit einer lastverteilenden Beschichtung versehener Dämmplatten

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Oberste Geschossdecke

Polyurethan-Hartschaum (PUR)

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