Versammlungsstätten

Nach Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV)

Grundlage für den Bau von Versammlungsstätten ist zunächst, wie bei allen Sonderbauten, die Musterbauordnung (MBO). Soweit keine speziellen erleichternden oder erschwerenden Regelungen in der Verordnung für die Sonderbauten – wie z.B. der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) – enthalten sind, sind unverändert die Vorschriften der MBO bzw. der jeweiligen Landesbauordnung anzuwenden. Die MVStättV enthält u.a. Betriebsvorschriften, die dem Schutz der Besucher bzw. Benutzer der Versammlungsstätten dienen und sorgt dafür, dass für Versammlungsstätten insbesondere das aus Gründen des Personenschutzes erforderliche Sicherheitsniveau gewahrt bleibt.

Gallerie

Anwendungsbereich

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen, von Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen und Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind, deren Besucherbereich mehr als 1.000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht sowie Sportstadien und Freisportanlagen mit Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind, die mehr als 5.000 Besucher fassen.

Bauteile und Baustoffe

Während die MBO feuerbeständige tragende Bauteile erst für Gebäude der Gebäudeklasse (GK) 5 vorschreibt, sind für Versammlungsstätten mit mehreren Geschossen aus Gründen des Personenschutzes immer feuerbeständige tragende Bauteile gefordert. Erleichterte Anforderungen an Bauteile, wie sie die MBO für Gebäude der GK 1 bis 4 zulässt, gelten nur für erdgeschossige Versammlungsstätten.

Tragwerke von Dächern müssen i.d.R. feuerhemmend sein (ausgenommen z.B. Versammlungsstätten mit automatischen Feuerlöschanlagen). Tragwerke von Dächern über Tribünen und Szenenflächen im Freien müssen mindestens feuerhemmend sein oder aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Dachhaut und Dampfsperren müssen bei Versammlungsräumen >1.000 m² aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt werden.

Rettungswege in Versammlungsstätten

Rettungswege in Versammlungsstätten müssen immer ins Freie führen und an der öffentlichen Verkehrsfläche enden. Ebenso sind für Versammlungsstätten zwingend zwei bauliche Rettungswege vorgeschrieben, die möglichst weit auseinander liegen sollten. Versammlungsstätten müssen für Geschosse mit jeweils mehr als 800 Besucherplätzen nur diesen Geschossen zugeordnete Rettungswege haben. Dies betrifft vor allem große Versammlungsstätten, wie Theater, Opern, Kinozentren. Die Führung der notwendigen Treppen, die jeweils den anderen Geschossen zugeordnet sind, in einem gemeinsamen Treppenraum (Schachteltreppen) ist dabei zulässig.

Die Breite von Rettungswegen wird nach der größtmöglichen Personenzahl bemessen. Die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen muss ≥ 1,20 m betragen. Abhängig von den darauf angewiesenen Personen muss die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen bei Versammlungsstätten im Freien sowie Sportstadien ≥ 1,20 m je 600 Personen und bei anderen Versammlungsstätten ≥ 1,20 m je 200 Personen betragen. Staffelungen sind nur in Schritten von 0,60 m zulässig. Die Lauflänge zum Ausgang ins Freie darf 35,00 m nicht überschreiten, bei Stadien darf die Entfernung von jedem Besucherplatz bis zum nächsten Ausgang aus dem Versammlungsraum oder von der Tribüne nicht länger als 30,00 m sein.

Technische Anlagen und Einrichtungen, besondere Räume

Versammlungsstätten müssen eine Sicherheitsstromversorgungsanlage haben, die bei Ausfall der Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen übernimmt, insbesondere der Sicherheitsbeleuchtung, automatischen Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen (RDA) für die Löschwasserversorgung, Rauchabzugsanlagen (RWA), Brandmeldeanlagen (BMA) und Alarmierungsanlagen. Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen > 1.000 m² Grundfläche müssen Brandmeldeanlagen mit automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern, mit ≥ 3.600 m² Grundfläche müssen sie eine automatische Feuerlöschanlage haben.

Großbühnen

Die Trennwand zwischen Bühnen- und Zuschauerhaus muss feuerbeständig und in Bauart einer Brandwand hergestellt sein. Die Bühnenöffnung von Großbühnen muss gegen den Versammlungsraum durch einen Vorhang aus nichtbrennbarem Material dicht geschlossen werden können (Schutzvorhang oder „Eiserner Vorhang“).

Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen

Besondere Gefahrensituationen bei Großveranstaltungen erfordern Lautsprecheranlagen mit einer Lautsprecherzentrale, von der aus die Besucherbereiche und der Innenbereich überblickt und Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste benachrichtigt werden können. Räume für die Einsatzleitung der Polizei und der Feuerwehr bilden ein Einsatzzentrum für die Koordinierung der Einsätze im Gefahrenfall.

Betriebsvorschriften

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung beinhaltet weitere Regelungen zu Rettungswegen und Flächen für die Feuerwehr, zu Bestuhlungs- und Rettungswegeplänen und zur Brandverhütung. Ebenso werden die Pflichten und Aufgaben des Betreibers, des Veranstalters und anderer verantwortlicher Personen festgelegt.

Fachwissen zum Thema

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

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Flucht-/​Rettungswege

Definition Flucht- und Rettungswege

Allgemein werden in den Bauordnungen die beiden Begriffe unter dem Rettungsweg zusammengefasst. In Sonderbauverordnungen gibt es dagegen Unterschiede.

Übersicht RWAs

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Rauch-Wärme-Abzüge

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Raumabschließende Bauteile sind Wände, Decken, Dächer, Türen, Verglasungen, Abschottungen u.ä., hier im Berliner Quartier „Mittenmang“, Architektur: Sauerbruch Hutton

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Raumabschließende Bauteile

Welche Arten des Raumabschlusses gibt es, welche Anforderungen gelten für diese in Bezug auf die Brandbeanspruchung?

Brandschutz

Baustoffe/Bauteile

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Große Tierhaltungsanlagen

Bei Pferdeställen ist durch deren relative hohe Brandlast (durch Einstreu, eingebaute Holzbauteile und dergleichen) neben der Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Bauteile insbesondere die Rettungsweglänge der zu evakuierenden Pferde zu berücksichtigen.

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Sie gelten ab 1.600 m² Geschossfläche als Sonderbau. Anstelle einer einheitlichen Regelung gibt es eigene Richtlinien einzelner Bundesländer und Landkreise.

Holzbauten: Brandschutztechnische Anforderungen

Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) regelt besondere Anforderungen und die Bauausführung von Gebäuden der Gebäudeklassen (GK) 4 und 5. Im Bild: Studierendenwohnheim Woodie im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg, Sauerbruch Hutton Architekten, 2017

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Welche Regelungen gelten für überwiegend aus Holz errichtete Gebäude der GK 4 und 5? Was ist bei den eingesetzten Bauteilen, Anschlüssen und Öffnungen zu beachten?

Sonderbauten nach MBO § 2 (4)

Hochhäuser zählen gemäß MBO zu den Sonderbauten (im Bild: Barcode-Quartier in Oslo).

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Welche Gebäude und Nutzungsarten sind in der Musterbauordnung (MBO) unter Paragraph zwei, Absatz vier als Sonderbauten aufgeführt?

Anforderungen und Arten von Sonderbauten

Zu den geregelten Sonderbauten gehören Hochhäuser (im Bild: Ritz Carlton Hotel in Berlin).

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Für die meisten Typen von Sonderbauten existieren Muster-Verordnungen, die in den Bundesländern unterschiedlich sein können: Dann spricht man von geregelten Sonderbauten.

Hochhäuser

Ab einer Höhe von 60 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).

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Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) enthält besondere Anforderungen und Lösungen für den baulichen und betrieblichen, besonders aber für den anlagentechnischen Brandschutz.

Verkaufsstätten

Die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Muster-Verkaufsstättenverordnung oder kurz MVkVO) regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt > 2.000 m² haben.

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Für welche Verkaufsräume und Ladenstraßen gilt die MVkVO, und welche Regelungen enthält die Verordnung in Bezug auf Brandabschnitte, Rettungswege, technische Anlagen und Einrichtungen?

Versammlungsstätten

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen (Abb.: Messe Leipzig).

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Welche Gebäude und Nutzungsarten gelten als Versammlungsstätten, welche Vorgaben gelten für Bauteile, Rettungswege und technische Einrichtungen?

Industriebauten

Für Industriebauten, dazu zählen Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen, sind die Mindestanforderungen an den Brandschutz in der Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (M-IndBauRL) festgelegt.

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Beherbergungsstätten

Für Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten gilt die Muster-Beherbergungsstättenverordnung (Abb.: Hotel Nhow in Berlin).

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Die MBeVO gilt für Unterkünfte mit mehr als zwölf Betten. Sie enthält Vorgaben zu Bauteilen, Rettungswegen, technischen Anlagen und zur Barrierefreiheit.

Büro- und Verwaltungsgebäude mit Atrien

Vorbeugender Brandschutz durch Rauchschürzen im Kranhaus „Pandion Vista“ in Köln

Vorbeugender Brandschutz durch Rauchschürzen im Kranhaus „Pandion Vista“ in Köln

Welche Rolle spielen Brandschutzkonzepte für Büro- und Verwaltungsgebäude mit Atrien als ungeregelte Sonderbauten und wo liegen die Grenzen einer offenen Gestaltung?

Krankenhäuser und Pflegeheime

In den meisten Bundesländern zählen Krankenhäuser und Pflegeheime zu den ungeregelten Sonderbauten (Abb.: Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg).

In den meisten Bundesländern zählen Krankenhäuser und Pflegeheime zu den ungeregelten Sonderbauten (Abb.: Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg).

Welche Aspekte sind maßgebend für den Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeheimen, welche Verordnungen und Richtlinien gibt es?

Labore

Labore verlangen meist eine definierte Atmosphäre aus Parametern wie Temperatur, Feuchte und Druck (Abb.: Labor mit Zellkultivierung im biopharmazeutischen Prozess).

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Um einen effizienten Brandschutz in Laboren zu gewährleisten, ist der anlagentechnische und organisatorische Brandschutz gefragt.

Schulbauten

Die Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) regelt bezüglich des Brandschutzes besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen (Abb.: Sekundarschule in Berlin-Mahlsdorf).

Die Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) regelt bezüglich des Brandschutzes besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen (Abb.: Sekundarschule in Berlin-Mahlsdorf).

Ganz unterschiedliche Schultypen fallen in den Bereich der MSchulbauR. Welche Vorgaben macht diese für Bauteile und Rettungswege, und welche Regelungen gelten für sogenannte Cluster-Schulen?

Brandversuche bei Holzbauten

Holz-Hybrid-Elementsystem aus Holzbalken in Betoneinbettung vor dem Brandversuch

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Für mehrgeschossige Holzbauweisen (GK 4) muss in der Regel die Brandsicherheit bzw. das Brandverhalten der Baustoffe und Bauteile über eine Zulassung nachgewiesen werden.

Garagen

Offene Garagen haben direkt ins Freie führende unverschließbare Öffnungen, die mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Umfassungswände sind.

Offene Garagen haben direkt ins Freie führende unverschließbare Öffnungen, die mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Umfassungswände sind.

Welche Arten von Garagen werden unterschieden? Welche Anforderungen gelten für Bauteile, Brandabschnitte, Rettungswege, Lüftung und Anlagentechnik?

Der Planungsservice von TELENOT…

… unterstützt Sie von Beginn an und erstellt nach Ihren Vorgaben ein richtlinienkonformes Planungskonzept für die elektronische Sicherheitstechnik.

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