Einsatzbereiche von textilen Belägen

Nicht alle textilen Bodenbeläge können in allen denkbaren Räumen ausgelegt werden. Welcher Belag sich für einen bestimmten Ort eignet, hängt im Wesentlichen von der Nutzungsart der jeweiligen Räumlichkeiten ab. Dabei wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem Privatbereich und dem Objektbereich, zu dem alle geschäftlich genutzten Räume zählen. Auskunft über mögliche Verwendungsbereiche und Nutzungsintensität gibt die Verschleißprüfung, bei der die Strapazierfähigkeit und die Aussehensveränderung eines Bodenbelags ermittelt wird. Sie bildet die Grundlage für die Einstufung des geprüften Teppichs in die fünf Beanspruchungsklassen 21, 22, 22+/31, 32 und 33, die Anwendern und Nutzern die Auswahl erleichtern sollen.

Gallerie

Die Beanspruchungsklassen sind erkennbar an einer zweistelligen Ziffer in dem jeweiligen Piktogramm, das von der FCSS (Floor Covering Standard Symbols) festgelegt ist (Beispiel Bild 4 und 5). Dabei differenziert die 1. Ziffer jeweils zwischen Wohn- (2) und Objektbereich (3). Den Klassen 21 und 22 werden also ausschließlich Beläge zugeordnet, die für den Privatbereich geeignet sind. In den Klassen 32 und 33 sind Objektbeläge aufgeführt. Nutzungsintensität und empfohlener Einsatzbereich gliedern sich dabei wie folgt:

  • Haus 21: gering (Schlafzimmer)
  • Haus 22: mittel (Schlaf-, Gäste-, Ess- und Wohnzimmer)
  • Haus 22+: stark (Stark beanspruchte Wohnzimmer, Diele / Eingangsbereich, Arbeits- und Kinderzimmer, Hotelzimmer sowie alle übrigen Wohnräume)
  • Hochhaus 32: intensiv (Büro, Kanzlei, Verkaufsraum, Restaurant, Konferenzraum sowie alle Wohnräume)
  • Hochhaus 33: stark (Besonders beanspruchtes Büro, Restaurant, Veranstaltungsflächen, Warenhaus, Empfangs- und Schalterraum, Schule sowie alle Wohn- und weniger beanspruchten Geschäftsräume)
Für die Praxistauglichkeit von Bodenbelägen sind darüber hinaus Zusatzeignungen wichtig. Sie geben Aufschluss darüber, wie sich textile Bodenbeläge im Objektbereich bei der Beanspruchung von Stuhlrollen, auf Treppen und Fußbodenheizungen sowie hinsichtlich der Antistatik und der Schnittkantenfestigkeit verhalten.

Zudem müssen Fußböden im öffentlichen und gewerblichen Bereich an ihrer Oberfläche so beschaffen sein, dass sie rutschhemmend wirken. Die Anforderungen an Bodenbeläge in Arbeitsräumen und Arbeitsbereiche mit erhöhter Rutschgefahr, die mit Schuhwerk begangen werden, sind in der DIN 51130 definiert. Sie werden in sogenannte R-Werte unterteilt (R 9 bis R 13), wobei R 9 eine Mindestanforderung für öffentliche Räume darstellt. Die Anforderungen an nassbelastete Barfußbereiche sind in der DIN 51097 definiert. Sie werden durch die Bewertungsgruppen A, B und C unterschieden.

Grundlage für die Deklaration der verschiedenen Eigenschaften und Einstufungen bilden europäische Normen:
  • Polteppiche, Bahnenware und Fliesen: EN 1307 „Textile Bodenbeläge – Einstufung von Polteppichen”
  • Nadelvliese: EN 1470 „Textile Bodenbeläge – Einstufung von Nadelvlies-Bodenbelägen”
  • Polvliese: EN 13297 „Textile Bodenbeläge – Einstufung von Polvlies-Bodenbelägen”
  • Andere textile Bodenbeläge: prEN 15

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