Türdrücker

Zum Öffnen und Schließen von Drehflügeltüren werden üblicherweise Beschläge verwendet, die als Türdrückergarnitur bzw. Drückergarnitur bezeichnet werden. Diese besteht in der Regel aus zwei Türschildern oder Türrosetten (außen und innen) sowie zwei Türdrückern, umgangsprachlich auch Türgriffe oder Türklinke genannt, die mit einem durch das Türblatt hindurchgehenden Drückerstift verbunden sind.

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Als sichtbares Teil innerhalb der Türansicht nimmt der Türdrücker eine zentrale Position ein: In optimaler Griffhöhe von etwa 1,05 m greift jeder automatisch nach diesem Bedienungshebel. Schließlich soll die Tür geöffnet oder geschlossen werden. Die gestalterischen Anforderungen an Türdrücker sind hoch, gleichzeitig sollen sie griffig in der Hand liegen. Zudem gehen von ihm erhebliche Bedienungskräfte, axial und vertikal, in die Grifflagerung und in die Türdrückerstifte ein. Viel bediente und strapazierte Türen benötigen deshalb besonders stabile Drückerlagerungen. Die normativen Anforderungen sind in der DIN 18255 Baubeschläge - Türdrücker, Türschilder und Türrosetten - Begriffe, Maße, Anforderungen, Kennzeichnung und DIN 18273 Baubeschläge - Türdrückergarnituren für Feuerschutztüren und Rauchschutztüren - Begriffe, Maße, Anforderungen und Prüfungen sowie in DIN EN 1906 Schlösser und Baubeschläge - Türdrücker und Türknäufe - Anforderungen und Prüfverfahren beschrieben.

Nach diesen Normen ist der Türdrücker ein drehbares, als Hebel ausgeführtes Bedienelement, dessen Länge von seiner Drehachse bis zu seinem freien Ende mehr als 75 mm beträgt. Er ist mit einem durch die Tür hindurchgehenden Drückerstift (Vierkantstift) verbunden, der bei Betätigung einen Fallenmechnismus auslöst, mit dem der Fallriegel zurückgezogen wird und damit die Tür entriegelt. Seine Formen sind so vielfältig wie die Bauelemente die sie bewegen. So kann der Türdrücker als Hebel oder als Drehknopf/Drehknauf gestaltet sein. Seine Betätigung bewegt die Schlossfalle und in der Folge das Türblatt oder den Flügel. Eine komplette Drückergarnitur besteht aus:

  • dem Stiftteil: der Griff mit Drücker-Vierkantstift; außen montiert
  • dem Lochteil: der Griff mit Aussparung für den Drückervierkantstift und Fixierstift oder -schraube; innen montiert
  • einem Schild innen und außen oder
  • einer Rosette innen und außen
Nach der Öffnungsweise des betätigten Flügels werden linke und rechte Drückergarnituren unterschieden. Diese Einteilung hängt nicht vom Schloss ab, sondern davon, auf welcher Seite der Tür das Drückerpaar verstiftet werden soll. Unabhängig von ihrer Funktion sind Drücker für den Nutzer immer auch Griffe (siehe Beitrag Türgriffe in diesem Kapitel).

Hochwertige Drückergarnituren sind einbruchhemmend ausgebildet. So darf der Zylinder nicht über das Schließblech herausragen, alle Bauteile, auch das äußere Schließblech, müssen von innen verschraubt sein und der Knauf darf sich nicht absägen lassen. Gefertigt sind sie als Aluminium-Druckguss oder aus nicht rostendem Edelstahl. Ebenfalls möglich sind individuelle Lösungen aus Bronze oder Stahl geschmiedet und oberflächenveredelt. Dabei ist besonders auf eine gute Handhabung und ergonomische Gestaltung zu achten. Die Maße von Drücker und Schließblech orientieren sich an der Türart und entsprechen den Maßen für Einsteckschlösser:
  • Zimmertür: Dornmaß 55 mm, Entfernung 72 mm, Drückernuss 8 mm
  • Haustür: Dornmaß 60/65 mm, Entfernung 92 mm, Drückernuss 10
  • Rohrrahmentür: Dornmaß 30 mm, Entfernung 92 mm, Drückernuss 8 mm
Bei der Auswahl von Türbeschlägen sind die Richtungsangaben und die Türdicke zu beachten. Üblicherweise beträgt sie zwischen 38 und 42 mm bei Zimmertüren, bei Haustüren 66 bis 70 mm. Ältere Türblätter und solche mit Sonderfunktionen, wie z.B. erhöhtem Einbruchschutz, sind bisweilen dicker.

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