Einsteckschlösser

Schlossarten und Funktion

Einsteckschlösser sind Schlossarten, die im Gegensatz zum Aufschraub- oder Kastenschloss in das Türblatt oder in den Rohrrahmen eingesteckt werden und von denen lediglich an der Schließkante des Flügels der vordere Abschluss, der sogenannte Stulp sichtbar bleibt. Sie besitzen in der Regel eine Falle zum Verschließen und einen Riegel zum Versperren. Das Gegenstück zum Einsteckschloss ist das Schließblech. Während das Einsteckschloss im Türflügel eingelassen ist, wird das Schließblech in der Zarge bzw. in den Türrahmen eingesetzt.

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Das Schließwerk von Einsteckschlössern kann ausgeführt sein als:

  • Buntbartschloss: Sperrzuhaltung und Sicherung ausschließlich durch Schlüsselöffnung (geringe Sicherheit)
  • Zuhaltungsschloss (Chubbschloss): mehrere Zuhaltungsbleche (hohe Nachschließsicherheit)
  • Profilzylinderschließwerk: Schloss und Sperreinrichtung sind getrennt (hohe Sicherheit durch die Möglichkeit der Einbindung in eine Schließanlage und geschützte Profilzylinder)
  • Einsteckschlösser mit Badriegel

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Die Maße und Abmessungen von Einsteckschlössern sind in DIN 18251 Schlösser - Einsteckschlösser genormt. Die Norm dient somit als Grundlage für die maßliche Austauschbarkeit von Einsteckschlössern, Rohrrahmenschlössern und Mehrfachverriegelungen und deren Schließblechen sowie für die Kompatibilität mit weiteren Bauteilen, die mit einem Schloss kombiniert werden können. Sie beschränkt sich hierzu auf die Festlegung von Maßen und Bemaßungsregeln. Wichtige Maße an einem Einsteckschloss sind das Dornmaß sowie die Entfernung von Stulpvorderkante bis Mittellinie Drücker. Üblich sind dabei 55, 60, 65, 70, 80, 90 und 100 Millimeter. Die Einbauhöhe beträgt einheitlich 1050 Millimeter von OKFFB bis Mitte Drücker. 

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