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Verschlüsse von Fluchttüren
Gallerie
Befinden sich Türen
im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen sind sie als Fluchttüren
zu konstruieren und als solche zu kennzeichnen. Gemäß der
europäischen Normen sind sie mit Fluchttürverschlüssen
auszustatten. Diese müssen das Öffnen der Türen zu jeder Zeit von
innen und durch beliebige Personen ermöglichen. Manche örtlichen
Bestimmungen und Sonderbauverordnungen gestatten außerhalb der
Betriebszeiten Ausnahmen, wenn sichergestellt ist, dass sich in
einem Gebäude keine Personen mehr aufhalten. Aus Gründen der
Einbruchsicherheit
dürfen dann selbst die Fluchttüren verschlossen werden. Immer unter
der Voraussetzung, dass die Verriegelung solange nicht aktiviert
werden kann, wie sich Menschen im Gebäude aufhalten. Die problem-
und gefahrlose Fluchtmöglichkeit (Gefahrensicherheit) hat aber
stets die höchste Priorität.
Bei Fluchttürverschlüssen wird unterschieden zwischen
Paniktürverschlüssen und Notausgangsverschlüssen. Ist ein Raum für
viele Personen ausgelegt, so sind in der Regel Paniktürverschlüsse
vorzusehen. Halten sich in einem Raum für gewöhnlich wenige
Menschen auf, sind Notausgangsverschlüsse
ausreichend. Wegen der unterschiedlichen technischen Lösungen muss
unbedingt festgelegt werden, mit welchen Situationen aller
Wahrscheinlichkeit nach zu rechnen ist.
Notausgangsverschlüsse
Notausgangsverschlüsse sollen eine sichere und effektive Flucht
durch eine Tür mittels eines einzigen Handgriffs zur Entriegelung
des Fluchttürverschlusses gewährleisten. Die vorherige Kenntnis der
Funktionsweise des Verschlusses darf für dessen schnelle Bedienung
vorausgesetzt werden. Der Verschluss sichert die geschlossene Tür.
Er besteht aus einem Sperrelement (auch mehreren Sperrelementen),
welches in das Sperrgegenstück im umgebenden Türrahmen oder
Fußboden eingreift. Das Sperrelement wird über die Betätigung des
Türdrückers oder der Stoßplatte abwärts bzw. in Fluchtrichtung
freigegeben.
Der elektrisch gesteuerte Notausgangsverschluss (auch
Notausgangsanlage oder Notausgangssystem) ist für Bauten
vorgesehen, in denen im Gefahrenfall keine Panik zu erwarten ist.
Er ermöglicht die elektrische Steuerung von Notausgängen über die
elektrische Verriegelung, die Nottaste und die Steuereinheit. Bei
elektrischer Steuerung lassen sich außerdem zusätzliche Funktionen
hinzufügen.
Paniktürverschlüsse
Mechanische Paniktürverschlüsse sind für Gebäude vorgesehen, in
denen bei einer Gefahrensituation der Ausbruch einer Panik
zumindest wahrscheinlich ist. Ziel ist die sichere
Fluchtmöglichkeit mit minimaler Anstrengung und ohne vorherige
Kenntnis des Fluchttürverschlusses. Auch bei gegebenem Druck auf
die Tür (Vorlast) müssen Paniktürverschlüsse sicher entriegeln. Der
Verschluss verriegelt die geschlossene Tür. Er besteht aus einem
Sperrelement (auch mehreren Sperrelementen), welches in das
Sperrgegenstück im umgebenden Türrahmen oder Fußboden eingreift.
Das Sperrelement wird über die Bewegung der horizontal auf der
Innenseite der Tür angeordneten Betätigungsstange in Fluchtrichtung
und/oder in einem Bogen nach unten freigegeben. Zwei Typen von
Paniktürverschlüssen werden unterschieden:
- Paniktürverschluss mit Griffstange
Die Griffstange st die auslösende horizontale Betätigungsstange eines Paniktürverschlusses. Sie wird zwischen zwei Schwenkarmen bzw. drehbaren Halterungen befestigt und in Fluchtrichtung und/oder in einem nach unten gerichteten Bogen bewegt.
- Paniktürverschluss mit Druckstange
Die Druckstange ist die auslösende horizontale Betätigungsstange eines Paniktürverschlusses. Sie ist Teil eines Gestells oder einer anderen Montageeinheit und wird in Fluchtrichtung bewegt. Paniktürverschlüsse eignen sich auch für Notausgänge.
Elektrisch gesteuerte Paniktürverschlüsse (auch Paniktüranlage
oder Paniktürsystem) ermöglichen die Steuerung von Paniktüren über
die elektrische Verriegelung, den Auslöser und die
Steuereinheit.
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