Auf dem Weg zu einer neuen Europäischen Luftqualitätsrichtlinie
Hintergrundpapier des Umweltbundesamts
Die in Europa geltenden Grenzwerte für die Qualität der Luft sind teilweise mehr als 20 Jahre alt. Bei der Erarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie aus dem Jahr 2008 wurden Grenzwerte unverändert übernommen, die bereits in den 1990er Jahren definiert wurden und inzwischen wissenschaftlich überholt sind. Die Europäische Kommission hat deshalb eine Revision der Werte als auch der Liste der kritischen Schadstoffe in Auftrag gegeben, um eine zeitgemäße Richtlinie zu erstellen. Dabei sollten auch die aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) berücksichtigt werden. Im April 2024 erfolgte eine vorläufige Zustimmung zu dieser neuen Richtlinie, die voraussichtlich ab 1. Januar 2030 einzuhalten sein soll.
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Die Publikation des Umweltbundesamts erläutert Bestandteile der zukünftigen Richtlinie wie beispielsweise sogenannte nationale Luftqualitätsfahrpläne, die Bewertung von Ozon, Supersites als neue Typen von Mess-Stationen sowie die rechtliche Möglichkeit auf Schadensersatz für Schädigungen der menschlichen Gesundheit. Insbesondere wurden Grenz- bzw. Zielwerte beispielsweise für Feinstaub, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, Benzol, Blei, Arsen, Cadmium, Nickel und Ozon neu definiert.
Der Bericht als Hintergrundpapier mit dem Stand Juni 2024 umfasst 18 Seiten, 5 Tabellen, 3 Fotografien und eine ausführliche Link-Liste. Er steht auf der Webseite des Umweltbundesamtes als kostenlose PDF-Datei zur Verfügung (siehe Surftipps).
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