Auf dem Weg zu einer neuen Europäischen Luftqualitätsrichtlinie
Hintergrundpapier des Umweltbundesamts
Die in Europa geltenden Grenzwerte für die Qualität der Luft
sind teilweise mehr als 20 Jahre alt. Bei der Erarbeitung der
Luftqualitätsrichtlinie aus dem Jahr 2008 wurden Grenzwerte
unverändert übernommen, die bereits in den 1990er Jahren definiert
wurden und inzwischen wissenschaftlich überholt sind. Die
Europäische Kommission hat deshalb eine Revision der Werte als auch
der Liste der kritischen Schadstoffe in Auftrag gegeben, um eine
zeitgemäße Richtlinie zu erstellen. Dabei sollten auch die
aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
berücksichtigt werden. Im April 2024 erfolgte eine vorläufige
Zustimmung zu dieser neuen Richtlinie, die voraussichtlich ab 1.
Januar 2030 einzuhalten sein soll.
Die Publikation des Umweltbundesamts erläutert Bestandteile der
zukünftigen Richtlinie wie beispielsweise sogenannte nationale
Luftqualitätsfahrpläne, die Bewertung von Ozon, Supersites als neue
Typen von Mess-Stationen sowie die rechtliche Möglichkeit auf
Schadensersatz für Schädigungen der menschlichen Gesundheit.
Insbesondere wurden Grenz- bzw. Zielwerte beispielsweise für
Feinstaub, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, Benzol, Blei, Arsen,
Cadmium, Nickel und Ozon neu definiert.
Der Bericht als Hintergrundpapier mit dem Stand Juni 2024 umfasst
18 Seiten, 5 Tabellen, 3 Fotografien und eine ausführliche
Link-Liste. Er steht auf der Webseite des Umweltbundesamtes als
kostenlose PDF-Datei zur Verfügung (siehe Surftipps).
Herausgeber/in: Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau
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