Lineare Rechteck-Deckung an der Fassade
Orthogonales Fassadenbild
Eine besondere Variante der Rechteck-Deckungen an Fassaden ist die Lineare Rechteck-Deckung. Sie erzeugt ein orthogonales Fassadenbild. Bei anderen Deckarten wie z.B. der Gezogenen, Variablen oder Dynamischen Rechteck-Deckung, zeichnet sich eine Diagonale im Fassadenbild ab, die sich aus den geforderten Maßen für die Seitenüberdeckungen dieser Varianten ergibt.
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Um ein strenges lineares Muster als Fassadenbild zu erhalten, kommen rechteckige Schiefersteine zum Einsatz, deren seitliche Kanten eine vertikale und horizontale Führung ergeben. Gängige Formate sind 60 x 30, 50 x 25, 40 x 25, 35 x 25, 40 x 20 und 30 x 20 (Höhe und Breite in cm). Die Decksteine werden nicht im Versatz angeordnet, die vertikalen Stoßfugen liegen übereinander. Wie bei allen traditionellen Schieferkonstruktionen wird eine zweite Steinschicht unterlegt, diese wird im Versatz angeordnet.
Die Unterkonstruktion für die Lineare Rechteck-Deckung besteht aus einer Lattung oder Vollschalung (auch Deckunterlage genannt). Der Mindestlattenquerschnitt beträgt 30/50 mm. Für die Deckunterlage einschließlich Unterkonstruktion gelten die Hinweise für Außenwandbekleidungen (Regelwerk des ZVDH, 2019).
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Befestigung
Die Befestigung der Sichtsteine, also der sichtbaren obersten Deckung der Fassade, erfolgt mittels einer Klammer aus nichtrostendem Stahl oder Kupfer am Fußblech sowie zwei korrosionsgeschützte Schiefernägel oder Schieferschrauben im Kopfbereich.
Die Befestigung der unterlegten Schiefersteine erfolgt mit drei korrosionsgeschützten Schiefernägeln oder Schieferschrauben im Kopfbereich. Somit besitzt jeder Stein, unabhängig ob Deckstein oder unterlegter Stein und unabhängig von seinem Format, mindestens drei Befestigungspunkte.
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Mindestüberdeckung
Die Mindesthöhenüberdeckung beträgt 60 mm, die Seitenüberdeckung der Sichtsteine auf die unterlegten Steine beträgt mindestens 40 mm. Das sichtbare Gebinde ist mit einer mindestens 3 bis 6 mm breiten Stoßfuge auszuführen. Die Fugenbreite sollte nicht größer als 50 mm sein.
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