Brandschutz mit Porenbeton
Gallerie
Der vorbeugende Brandschutz zielt vorrangig auf die Rettung von
Menschen und Tieren im Brandfall. Diese Regelung in der
Musterbauordnung (MBO) ist auch die Basis für die verschiedenen
Landesbauordnungen. Mit der aktuellen Fassung der MBO aus dem Jahre
2002 werden die Gebäude nicht mehr allein nach der Höhe
klassifiziert, sondern auch nach der Zahl und Größe der
Nutzungseinheiten, woraus sich die Klassen 1 bis 5 ergeben.
Bauteile werden entsprechend den Anforderungen an ihre
Feuerbeständigkeit in die Klassen feuerbeständig (F 90), hoch
feuerhemmend (F 60) und feurhemmend (F 30) unterteilt. Die Klasse F
60 zielt dabei im Wesentlichen auf die Einordnung von
Holzbauteilen.
Bei den Baustoffen an sich wird zwischen nicht brennbar (A 1 und A
2) und brennbar (B 1 bis B 3) unterschieden. Mineralische Baustoffe
sind von Natur aus nicht brennbar. Dieses wird auch durch
Beschichtungen wie z. B. Wandfarbe oder Tapeten nicht
beeinträchtigt. Im Mauerwerk sind die Steine und der mineralische
Mörtel
nicht brennbar. Für eine Vergütung werden dem Dünnbettmörtel beim
Einsatz bei Porenbeton-Wandplatten und -Wandtafeln im Rahmen von
erteilten Zulassungsbescheiden Bindemittel zugegeben. Durch die
geringe Klebefugendicke von < 3 mm spielt diese Brennbarkeit der
Bindemittel mit der Baustoffklasse B 2 keine Rolle.
Die Anforderungen an den Brandschutz werden mit massiven
Porenbetonbauteilen problemlos auch ohne jegliche Zusatzmaßnahmen
erfüllt. Nachfolgend sind die Klassifizierungen einzelner
Porenbetonbauteile vom Bundesverbandes Porenbeton
kurz zusammengefasst:
- Bei bewehrten, vertikalen Porenbetonbauteilen
(Wandplatten/-tafeln) sind die Anforderungen an F 90 und Brandwände
bereits mit 20 cm Bauteildicke erfüllt. Komplextrennwände
(Abtrennung von Gebäudekomplexen nach Anforderung der
Sachversicherer) bedürfen hier einer Wanddicke von 24 cm.
- Horizontale, bewehrte Dach- und Deckenplatten aus Porenbeton
erreichen die Anforderung F 90 bereits mit einer Mindestdicke von
7,5 cm.
- Unbewehrte Mauerwerkswände aus Porenbeton-Plansteinen (Rohdichte min. 0,4; außer bei nichttragenden Wänden) bedürfen entsprechend ihrer Funktion (nichttragend, tragend/raumabschließend und tragend/nicht raumabschließend) für die Anforderung F 90 einer Dicke von 7,5 bis 24 cm. Sind bei Brandwänden die Stoßfugen unvermörtelt, so ist hier eine Erhöhung auf 30 cm notwendig. Komplextrennwände erfüllen die Anforderung (neben einer größeren Rohdichte von min. 0,55 und einer Steinfestigkeit 4 oder 6) ab einer Bauteildicke von 36,5 cm.
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