Brandschutz mit Porenbeton

Der vorbeugende Brandschutz zielt vorrangig auf die Rettung von Menschen und Tieren im Brandfall. Diese Regelung in der Musterbauordnung (MBO) ist auch die Basis für die verschiedenen Landesbauordnungen. Mit der aktuellen Fassung der MBO aus dem Jahre 2002 werden die Gebäude nicht mehr allein nach der Höhe klassifiziert, sondern auch nach der Zahl und Größe der Nutzungseinheiten, woraus sich die Klassen 1 bis 5 ergeben. Bauteile werden entsprechend den Anforderungen an ihre Feuerbeständigkeit in die Klassen feuerbeständig (F 90), hoch feuerhemmend (F 60) und feurhemmend (F 30) unterteilt. Die Klasse F 60 zielt dabei im Wesentlichen auf die Einordnung von Holzbauteilen.

Bei den Baustoffen an sich wird zwischen nicht brennbar (A 1 und A 2) und brennbar (B 1 bis B 3) unterschieden. Mineralische Baustoffe sind von Natur aus nicht brennbar. Dieses wird auch durch Beschichtungen wie z. B. Wandfarbe oder Tapeten nicht beeinträchtigt. Im Mauerwerk sind die Steine und der mineralische Mörtel nicht brennbar. Für eine Vergütung werden dem Dünnbettmörtel beim Einsatz bei Porenbeton-Wandplatten und -Wandtafeln im Rahmen von erteilten Zulassungsbescheiden Bindemittel zugegeben. Durch die geringe Klebefugendicke von < 3 mm spielt diese Brennbarkeit der Bindemittel mit der Baustoffklasse B 2 keine Rolle.

Die Anforderungen an den Brandschutz werden mit massiven Porenbetonbauteilen problemlos auch ohne jegliche Zusatzmaßnahmen erfüllt. Nachfolgend sind die Klassifizierungen einzelner Porenbetonbauteile vom Bundesverbandes Porenbeton kurz zusammengefasst:

  • Bei bewehrten, vertikalen Porenbetonbauteilen (Wandplatten/-tafeln) sind die Anforderungen an F 90 und Brandwände bereits mit 20 cm Bauteildicke erfüllt. Komplextrennwände (Abtrennung von Gebäudekomplexen nach Anforderung der Sachversicherer) bedürfen hier einer Wanddicke von 24 cm.
  • Horizontale, bewehrte Dach- und Deckenplatten aus Porenbeton erreichen die Anforderung F 90 bereits mit einer Mindestdicke von 7,5 cm.
  • Unbewehrte Mauerwerkswände aus Porenbeton-Plansteinen (Rohdichte min. 0,4; außer bei nichttragenden Wänden) bedürfen entsprechend ihrer Funktion (nichttragend, tragend/raumabschließend und tragend/nicht raumabschließend) für die Anforderung F 90 einer Dicke von 7,5 bis 24 cm. Sind bei Brandwänden die Stoßfugen unvermörtelt, so ist hier eine Erhöhung auf 30 cm notwendig. Komplextrennwände erfüllen die Anforderung (neben einer größeren Rohdichte von min. 0,55 und einer Steinfestigkeit 4 oder 6) ab einer Bauteildicke von 36,5 cm.
Es zeigt sich, dass die Brandschutzanforderungen mit dem massiven Baustoff Porenbeton auch ohne jegliche Zusatzmaßnahmen erreicht werden.

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