Definition und Verwendung von Gerüsten
Gerüste sind temporär genutzte, vorübergehend errichtete Baukonstruktionen veränderlicher Länge, Breite und Höhe. Sie werden an der Verwendungsstelle aus Gerüstbauteilen zu Arbeitsplattformen, Traggerüsten für Montage- oder Schalungsarbeiten, zu Schutzgerüsten oder Zugängen zusammengesetzt, ihrer Bestimmung entsprechend verwendet und wieder zerlegt. Ursprünglich aus Holz und Seilen gefertigt, bestimmen heute Systemgerüste aus vorgefertigten metallischen Bauteilen den Gerüstbau. Länderspezifische Normen und Gesetze regulieren die Anforderungen an Gerüste je nach Anwendungsbereich in Bezug auf den sicheren Auf-, Um- und Abbau sowie bezüglich der sicheren Verwendung. Aufgrund der hohen Unfallgefahr unterliegen der Auf- und Abbau sowie die sichere Ausführung von Gerüsten strengen gesetzlichen Bestimmungen.
Die Normen unterteilen Gerüste nach ihrer Verwendungsart, der
Art der Gerüstausbildung und nach ihrer Bauart. Die Verwendungsart
beschreibt die zu erfüllende Grundfunktion, d.h., ob das Gerüst
Arbeits-, Schutz- oder Tragzwecken dienen soll.
Verwendungsart
- Arbeitsgerüst (Bewehrungsgerüst,
Gerüstsonderkonstruktionen)
- Traggerüst
- Schutzgerüst (Fanggerüst, Dachfanggerüst, Schutzdach, Arbeitsgerüst mit Bekleidung)
Art der Ausbildung
- Fassadengerüst
- Raumgerüst
- Fahrgerüst
Bauart
- Tragsystem (Standgerüst, Hängegerüst, Konsolgerüst)
- Ausführungsart (Stahlrohr-Kupplung, Leitergerüst, Rahmengerüst, Modulsystem)