Fahrgerüste
Fahrgerüste sind fahrbare Konstruktionen, die aus Gerüstbauteilen zusammengesetzt, ihrer Bestimmung entsprechend verwendet und wieder auseinandergenommen werden. Sie werden als fahrbare Gerüste oder fahrbare Arbeitsbühnen bei gelegentlich anfallenden Arbeiten an verschiedenen Stellen an oder in einem Bauwerk benötigt. Auch wenn bei kurzzeitig zu verrichtenden Arbeiten der Auf- und Abbau eines Standgerüsts zu aufwendig ist, sind sie eine gute Alternative.
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Fahrbare Gerüste
Fahrbare Gerüste sind in Deutschland in der DIN 4420-3 Arbeits- und Schutzgerüste – Teil 3: Ausgewählte Gerüstbauarten und ihre Regelausführungen geregelt. Definiert sind sie als Gerüste, die auf Fahrrollen stehen und verfahren werden können. Sie können sowohl aus Gerüstrohren und Kupplungen als auch aus Systemgerüstbauteilen erstellt werden.
Die mobilen Gerüstkonstruktionen können ohne großen Aufwand an den jeweiligen Einsatzort geschoben werden. Aufgrund ihres systematischen Aufbaus ist auch die Montage und Handhabung schnell und unkompliziert. Verwendung finden sie als flächenorientierte Plattformen bzw. als kleine Raumgerüste, im Gebäudeinneren für Deckenarbeiten sowie als längenorientierte Fassadengerüste für Arbeiten an Wänden sowie an kleineren Gebäuden. Im Landschaftsbau werden sie bei Baum- und Heckenschnittarbeiten eingesetzt, in Fabrikhallen oder Containertürmen als mobile Zugänge.
Voraussetzung für Fahrgerüste ist ein ebener, frei geräumter Untergrund. Am Einsatzort werden sie durch geeignete Vorrichtungen gegen Kippen und unbeabsichtigtes Fortbewegen gesichert. Während ihrer Benutzung durch Beschäftigte dürfen fahrbare Gerüste nicht fortbewegt werden. Das gilt auch für Fahrgerüste, die fest auf Schienen laufen, beispielsweise in Industrieanlagen.
Mit den mobilen Gerüsten lassen sich in der Regelausführung Höhen von bis zu 12,00 m erreichen. Erhältlich sind sie in verschiedenen Größen mit unterschiedlichen Basisabmessungen. Ihre tragenden Verbindungen bestehen meistens aus Stahlrohren, Zubehörteile wie Leitern aus Aluminium und die Gerüstböden in der Regel aus Holzbrettern oder Sperrholz.
Bei fahrbaren Gerüsten muss die Brauchbarkeit geprüft und nachgewiesen werden. Dies ist in Abschnitt 8 der DIN 4420-3 geregelt. Zusätzlich sind die Arbeitsschutzverordnungen zu berücksichtigen (siehe Surftipps).
Fahrbare Arbeitsbühnen
Nach DIN EN 1004 Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen sind fahrbahre Arbeitsbühnen einfeldige Gerüstkonstruktionen aus systemabhängigen Bauteilen mit vorgegebenen Höhen und Breiten. Anders als fahrbare Gerüste, die aus Bauteilen eines Systemgerüsts zusammengesetzt sind, bestehen fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen.
Die Bühnenkonstruktionen dienen als Standfläche und Lagerplatz für die benötigten Materialien während eines Arbeitseinsatzes. Die Höhe der Belagfläche darf innerhalb eines Gebäudes maximal 12,00 m, außerhalb eines Gebäudes maximal 8,00 m betragen. An Arbeitsplattformen mit einer Absturzhöhe von mehr als 2,00 m ist ein dreiteiliger Seitenschutz aus Geländer, Zwischenholm und Bordbrett erforderlich. Es müssen außerdem konstruktiv festgelegte Innenaufstiege vorhanden sein.
Fahrbare Arbeitsbühnen sind nach Anleitung des Herstellers zu errichten und zu benutzen.