Belüftetes Dach (I): Konstruktion
Beim zweischalig, belüfteten Dach (früher Kaltdach genannt) ist direkt über der Wärmedämmung und unterhalb der Unterspannbahn/des Unterdaches eine Belüftungsschicht angeordnet. Diese ist nicht zu verwechseln mit der Luftschicht zwischen Dachdeckung und Unterspannbahn bzw. Unterdach.
Gallerie
Die Dämmung kann, ähnlich der Vorgehensweise im nicht belüfteten Dach auf folgende Weise eingebaut werden:
- zwischen den Sparren
- über den Sparren auf einer Vollschalung
- zwischen und über den Sparren
- zwischen und unter den Sparren
Auch beim belüfteten Dach bewirkt die raumseitige Anbringung der Wärmedämmung eine Verkleinerung des nutzbaren Dachraumes. Die weiteren Bauteile, wie Unterspannbahn/Unterdach, Konterlattung und Lattung sowie Dacheindeckung, folgen im Aufbau denen des nicht belüfteten Daches. Voraussetzung für eine einwandfreie Funktionsweise dieser Konstruktion sind ausreichend bemessene Lüftungsquerschnitte mit hindernisfreien Luftwegen, eine nicht windgeschützte Lage sowie möglichst unkomplizierte Grundrisslösungen. Der effektivste Feuchtetransport erfolgt bei dieser Konstruktion durch Staudruck auf die Zuluftöffnungen an den Traufen und durch Auftrieb und Sog auf Grund der Abluftöffnungen am First (Kamineffekt).
Nach DIN 4108-3: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung und den Merkblättern Wärmeschutz bei Dächern, als Bestandteil der Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks, müssen belüftete Dächer mit einer Dachneigung > 5° folgende Bedingungen erfüllen:
- Der freie Lüftungsquerschnitt an den Traufen beträgt min. 2 Promille der dazugehörigen Dachfläche, mindestens jedoch 200 cm² bei Sparrenlängen bis 10 m.
- Der freie Lüftungsquerschnitt am First beträgt min. 0,5 Promille der gesamten geneigten Dachfläche.
- Der freie Lüftungsquerschnitt im Dachbereich über der Dämmschicht beträgt min. 200 cm² je m belüfteter Strecke senkrecht zur Strömungsöffnung. Für die freie Höhe sollte dabei mindestens 2 cm freigehalten werden.
Weiterhin ist zu beachten, dass der Sperrwert sd-Wert innen (sd,i) betragen muss. Außerdem legt das Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand des ZVDH fest, dass der Lüftungsquerschnitt mindestens 3 cm betragen muss, bei einem Luftraum bis 7,5 m, bei Längen bis 10 m 4 cm, darüber 6 cm.